In der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach 64 StGB werden Straftäter mit Substanzkonsum behandelt, um weitere Straftaten zu verhindern. Seit 1990 hat sich die Zahl der Untergebrachten auf heute ca. 4.500 mehr als vervierfacht, wobei bundesweit etwa die Hälfte (30-70 %) der Patienten die Behandlung nicht erfolgreich abschließen kann. Zu weit gefasste Eingangskriterien, komplexe Störungsbilder, vereinzelte öffentlichkeitswirksame Zwischenfälle und die reaktive Betonung des Primats der Sicherheit belasten die Arbeit mit immer mehr Patienten. Diese Situation gibt Anlass, die Konzeption…mehr
In der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach 64 StGB werden Straftäter mit Substanzkonsum behandelt, um weitere Straftaten zu verhindern. Seit 1990 hat sich die Zahl der Untergebrachten auf heute ca. 4.500 mehr als vervierfacht, wobei bundesweit etwa die Hälfte (30-70 %) der Patienten die Behandlung nicht erfolgreich abschließen kann. Zu weit gefasste Eingangskriterien, komplexe Störungsbilder, vereinzelte öffentlichkeitswirksame Zwischenfälle und die reaktive Betonung des Primats der Sicherheit belasten die Arbeit mit immer mehr Patienten. Diese Situation gibt Anlass, die Konzeption der Maßregel zu hinterfragen und Alternativen zu diskutieren.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Prof. Dr. med. Jürgen Müller ist Inhaber der Schwerpunktprofessur Forensische Psychiatrie an der Universitätsmedizin Göttingen und Chefarzt der Asklepios Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Göttingen. Matthias Koller ist Vorsitzender Richter am Landgericht Göttingen. Mit Beiträgen von: Jürgen L. Müller, Sabine Nowara, Margret Spaniol, Matthias Koller, Dörte Berthold, Adelheid Bezzel, Carlo Caflisch, Stefan Gutwinski, Elmar Habermeyer, Marcus Herdener, Friederike Höfer, Tomislav Majic, Sonja Radde, Henning Radtke, Christian Riedemann, Tilman Steinert, Hans-Joachim Traub und Hans-Joachim Weitz.
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