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Short-Attacken stellen eine kapitalmarktrechtliche Querschnittsmaterie dar, deren enorme Auswirkungen bislang nur unzureichend berücksichtigt wurden. Wenig überraschend wird daher die diesbezügliche Rechtslage den ökonomischen Problemen von Short-Attacken nicht gerecht. Eine Short-Attacke liegt dann vor, wenn der Inhaber einer Short-Position versucht, eine negative Kursentwicklung herbeizuführen, indem er den Emittenten der geshorteten Aktie attackiert. Dabei treffen die unterschiedlichen Partikularinteressen bestimmter Kapitalmarktteilnehmer - Emittenten, Aktionäre, Initiatoren einer…mehr

Produktbeschreibung
Short-Attacken stellen eine kapitalmarktrechtliche Querschnittsmaterie dar, deren enorme Auswirkungen bislang nur unzureichend berücksichtigt wurden. Wenig überraschend wird daher die diesbezügliche Rechtslage den ökonomischen Problemen von Short-Attacken nicht gerecht. Eine Short-Attacke liegt dann vor, wenn der Inhaber einer Short-Position versucht, eine negative Kursentwicklung herbeizuführen, indem er den Emittenten der geshorteten Aktie attackiert. Dabei treffen die unterschiedlichen Partikularinteressen bestimmter Kapitalmarktteilnehmer - Emittenten, Aktionäre, Initiatoren einer Short-Attacke - aufeinander. Die Arbeit gewichtet die teils gegenläufigen Interessen unter ökonomischen und rechtlichen Gesichtspunkten. Nach einer Abwägung wird ein sachgerechter Ausgleich durch eine neue rechtliche Regelung in Form eines temporären Handelsverbotes sowie eine Optimierung der bereits bestehenden Normen konzipiert.
Autorenporträt
Daniel Krafft studierte von 2013 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz mit steuerrechtlichem Schwerpunkt. Nach dem Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung arbeitete er promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Agrarrecht an der Universität Hohenheim. Seit April 2023 befindet er sich im Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stuttgart unter anderem bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei und führt parallel seine Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter fort.