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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,3, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Zentrales Ziel dieser Arbeit wird es sein, den "Brandenburger Weg" seit 1990 bis zur schlussendlichen Gemeindegebietsreform (2003) aufzuzeigen. In seiner Einführung zu der 7. Fachtagung des Potsdamer Kommunalwissenschaftlichen Instituts im Jahre 2001 konstatierte Michael Nierhaus, dass "[...] [die] Kommunalstrukturen [der neuen Bundesländer] als zarte Pflanzen aus der verbrannten Erde selbstverwaltungsloser Zeit hervorgegangen sind und mit ihnen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,3, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Zentrales Ziel dieser Arbeit wird es sein, den "Brandenburger Weg" seit 1990 bis zur schlussendlichen Gemeindegebietsreform (2003) aufzuzeigen. In seiner Einführung zu der 7. Fachtagung des Potsdamer Kommunalwissenschaftlichen Instituts im Jahre 2001 konstatierte Michael Nierhaus, dass "[...] [die] Kommunalstrukturen [der neuen Bundesländer] als zarte Pflanzen aus der verbrannten Erde selbstverwaltungsloser Zeit hervorgegangen sind und mit ihnen besonders pfleglich umzugehen ist". Bereits dieser Kommentar verdeutlicht, warum der brandenburgische Gesetzgeber zu Beginn der 1990er Jahre auf radikale Gebietsreformen auf der untersten, gemeindlichen Ebene verzichtet hat. Zwar wurde im Jahre 1993 die Zahl der Landkreise von 38 auf 14, sowie jene der kreisfreien Städte von sechs auf vier verringert, jedoch die sehr kleinteilige Struktur der Gemeinden in Brandenburg (65% der Gemeinden wiesen eine Einwohnerzahl unter 500 auf) wurde vorerst beibehalten. Kurz nach der Beseitigung des DDR-Zentralismus wollte man durch diesen Schritt den Brandenburgern nicht gleich den "Verlust der neu gewonnenen Gemeindeeigenständigkeit" zumuten.Trotzdessen war es absehbar, dass z.B. die Ämterbildung von 1991 nur als Übergangslösung dienen könne und eine Gemeindegebietsreform langfristig unabdingbar sein würde. Zu den Kommunalwahlen 2003 wurde durch eine gesetzliche Gemeindegebietsreform die Anzahl der Gemeinden durch unterschiedliche Maßnahmen von ursprünglich 1.793 (Stand direkt nach der Wiedervereinigung 1990) auf 422 reduziert.
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