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Dem Autor geht es um die Frage, welchen Einfluß die Bewertung einer Handlung als pflichtgemäß auf die Freiheit des Handelnden hat. Diese Frage wird traditionell im Zusammenhang mit den sogenannten Retterfällen erörtert. Retterfälle sind Fälle, in denen eine Person B in einer von einer Person A zuvor geschaffenen Notlage zur Rettung eines Dritten C in Erfüllung einer Pflicht in ein fremdes Rechtsgut eingreift oder ein eigenes Rechtsgut aufopfert. Für die Retterfälle wird gesagt, A, der Verursacher der Notlage, sei für die Rechtsgutsverletzung verantwortlich. Begründet wird dies damit, daß B…mehr

Produktbeschreibung
Dem Autor geht es um die Frage, welchen Einfluß die Bewertung einer Handlung als pflichtgemäß auf die Freiheit des Handelnden hat. Diese Frage wird traditionell im Zusammenhang mit den sogenannten Retterfällen erörtert. Retterfälle sind Fälle, in denen eine Person B in einer von einer Person A zuvor geschaffenen Notlage zur Rettung eines Dritten C in Erfüllung einer Pflicht in ein fremdes Rechtsgut eingreift oder ein eigenes Rechtsgut aufopfert. Für die Retterfälle wird gesagt, A, der Verursacher der Notlage, sei für die Rechtsgutsverletzung verantwortlich. Begründet wird dies damit, daß B wegen der Pflicht zur Handlung nicht frei gehandelt habe.

Im ersten Teil des Buches werden die Prinzipien der Zurechnung von Verantwortlichkeit für regelwidriges Verhalten dargestellt und um die Figur der Verantwortlichkeit wegen regelgemäßen Verhaltens erweitert. Sodann wird das Verhältnis von Sollens-Sätzen und Freiheit genauer untersucht. Anschließend wird herausgearbeitet, daß es zwei Formen der Freiheit gibt, die den Arten der Verantwortlichkeit - Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens einerseit und Verantwortlichkeit wegen regelgemäßen Verhaltens andererseits - entsprechen. Schließlich werden für ein System aus 32 Fällen die Konsequenzen des zweifachen Freiheitsbegriffs für die Zurechnung der rechtlich bedeutsamen Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens untersucht. Dabei kommen verschiedene rechtsdogmatische Probleme wie die actio illicita in causa und der "gerechtfertigte Nötigungsnotstand" zur Sprache.

Ausgezeichnet mit dem Preis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung Nürnberg 2003.
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