Aufbauend auf einem internationalen Vergleich aller "geschriebenen", das heißt im Verfassungsrecht verankerten Interpretationsregeln, diskutiert die Autorin das Fehlen dieser Interpretationsregeln in der österreichischen Bundesverfassung, leitet die "ungeschriebenen" Regeln ab und analysiert ihre Anwendung anhand der verfassungsgerichtlichen Judikatur. Abschließend wird die Bedeutung dieser Regeln erörtert und der Versuch unternommen, daraus Ansätze für einen praktisch anwendbaren Theorierahmen der Verfassungsinterpretation zu entwickeln.