Elektrofachplaner, Bauherr und ausführende Firma müssen sich auf Basis eines geregelten Zusammenwirkens über umzusetzende Forderungen klar werden, z. B. bei sicherheitstechnischen Anlagen im Sinne der Bauordnung und der aus ihr hervorgegangenen Verordnungen.- Verordnungen zur geregelten Zusammenarbeit aller am Bau beteiligten Personen- Fundierter Einstieg in das materielle Bauordnungsrecht der Länder- Wichtige Inhaltspunkte zu den Themen Vertragsgestaltung beim Ingenieurvertrag, Leistungsverzeichnis, Angebot, Auftrag, Aufmaß und Rechnungsstellung- Darstellung von Merkmalen, Anforderungen und Richtlinien durch zahlreiche Schaubilder und bebilderte BeispieleDie für die Errichtung von Telekommunikationsanlagen und Brandmeldeanlagen notwendigen praktischen Abstimmungsvorgänge der am Bau Beteiligten werden beispielhaft dargestellt. In dieser 3. Auflage des Buchs wird die Planung von TK-(VoIP-)Anlagen noch umfassender berücksichtigt. Aufzugsanlagen und Beherbergungsstättenverordnung wurden jeweils eigene Kapitel gewidmet.Für Fachplaner und Fachfirmen im Bereich der Elektrotechnik im In- und Ausland bedeutet das 16-fach in Deutschland dargebotene Bauordnungsrecht im Fall der Beauftragung eine große Herausforderung. Da das Buch nicht in 16 Editionen erscheinen kann, hat sich der Autor entschieden, auf Basis der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wichtige Verordnungen und Richtlinien aufzuzeigen. Am Beispiel der Bauvorlagenverordnung Bayern werden alle wesentlichen Merkmale und Anforderungen an Bauvorlagen beschrieben und Zusammenhänge zu den Verordnungen mit besonderem Augenmerk auf die elektrotechnischen Anlagen dargestellt. Es folgt für die genannten Verordnungen und Richtlinien (Feuerungsverordnung, Garagenverordnung, Hochhausrichtlinie, Verkaufsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Beherbergungsstättenverordnung) die Darstellung der Anforderungen an die elektrotechnische Anlage.Wichtig: Es ist nicht nötig, dass der Leser in Bayern tätig ist, das Buch versteht sich vielmehr, ausgehend von der Bayerischen Bauordnung, als Wegweiser durch alle Landesbauordnungen.