Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung verfehlt das Ziel, das ihm den Namen gab. Zur Behebung der konzeptionellen Mängel des geltenden Rechts gestaltet der Autor ein umfassendes, kohärentes und gleichzeitig maßvolles Regelungskonzept für eine adäquate Förderung der Mediation.Dafür wird zwischen indirekten, insbesondere kostenassoziierten Förderungsmöglichkeiten einerseits und der direkten Förderung durch Mediationskostenhilfe andererseits differenziert, wobei die bestehenden Regelungen der ZPO und des FamFG als Referenzen fruchtbar gemacht werden. Die auf dieser Grundlage entwickelten Normen werden in einen Gesetzesentwurf gegossen, der vollständig übernommen werden kann, wenn sich der Gesetzgeber auf den Weg macht, Mediation effektiv zu fördern.
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