44,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Text für Homepage, 23.4.2012, ag: Die bisher vorliegenden Bände der Schriftenreihe »Beiträge zum Parlamentsrecht« beweisen nicht nur das große Interesse der produzierenden Wissenschaft an Themen aus dem Bereich des Parlamentarismus und der Gesetzgebungslehre, sondern auch das der rezipierenden, wissenschaftlich interessierten Öffentlichkeit. In der Tat wächst mit mancher Kritik an Parlamenten, Abgeordneten, Parteien auch die Notwendigkeit, ihre Arbeit und deren rechtliche Grundlagen zu erforschen - und das ist das Anliegen dieser Schriftenreihe. Gesetzgebung und Kontrolle des…mehr

Produktbeschreibung
Text für Homepage, 23.4.2012, ag:
Die bisher vorliegenden Bände der Schriftenreihe »Beiträge zum Parlamentsrecht« beweisen nicht nur das große Interesse der produzierenden Wissenschaft an Themen aus dem Bereich des Parlamentarismus und der Gesetzgebungslehre, sondern auch das der rezipierenden, wissenschaftlich interessierten Öffentlichkeit. In der Tat wächst mit mancher Kritik an Parlamenten, Abgeordneten, Parteien auch die Notwendigkeit, ihre Arbeit und deren rechtliche Grundlagen zu erforschen - und das ist das Anliegen dieser Schriftenreihe. Gesetzgebung und Kontrolle des Regierungshandelns sind im modernen Staat zentrale Staatsfunktionen. Gute Gesetze können eine gerechte Sozialordnung fördern, schlechte verfehlen ihre Absichten, führen zu überflüssigen Kosten und erschweren es dem Bürger, sein Recht zu finden. Je komplizierter Regierungs- und Verwaltungshandeln wird, desto mehr bedarf es der Kontrolle durch die gewählten Volksvertreter.

In den »Beiträgen zum Parlamentsrecht« werden neben Habilitationsschriften und Dissertationen auch andere monographische Veröffentlichungen zum Reihenthema publiziert. Diese Reihe wurde herausgegeben von Prof. Dr. Ulrich Karpen, Prof. Dr. Heinrich Oberreuter und Prof. Dr. Wolfgang Zeh in Verbindung mit Prof. Dr. Peter Badura, Dr. Wolfgang Heyde, Dr. Joachim Linck, Prof. Dr. Georg-Berndt Oschatz und Prof. Dr. H.-P. Schneider. Von April 2009 bis Ende 2017 wurde sie als verlagseigene Reihe geführt.

alter Text:
Die bisher vorliegenden Bände der Schriftenreihe Beiträge zum Parlamentsrecht beweisen nicht nur das große Interesse der produzierenden Wissenschaft an Themen aus dem Bereich des Parlamentarismus und der Gesetzgebungslehre, sondern auch das der rezipierenden, wissenschaftlich interessierten Öffentlichkeit. In der Tat wächst mit mancher Kritik an Parlamenten, Abgeordneten, Parteien auch die Notwendigkeit, ihre Arbeit und deren rechtliche Grundlagen zu erforschen - und das ist Anliegen der Beiträge zum Parlamentsrecht. Gesetzgebung und Kontrolle des Regierungshandelns sind im modernen Staat zentrale Staatsfunktionen. Gute Gesetze können eine gerechte Sozialordnung fördern, schlechte verfehlen ihre Absichten, führen zu überflüssigen Kosten und erschweren es dem Bürger, sein Recht zu finden. Je komplizierter Regierungs- und Verwaltungshandeln wird, desto mehr bedarf es der Kontrolle durch die gewählten Volksvertreter.

Die Reihe wendet sich an alle Leser, die sich über die Rechtsetzung in Bund, Ländern und Gemeinden unterrichten wollen, über die Organisation der Vertretungskörperschaften und ihr Funktionieren: Das sind vor allem Abgeordnete, Ministerialbeamte, Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden sowie Leser, die aus staatsbürgerlichem Engagement an einer kritischen Überprüfung und konstruktiven Verbesserung des Parlamentarismus interessiert sind.

In den Beiträgen zum Parlamentsrecht werden neben Habilitationsschriften und Dissertationen auch andere monographische Veröffentlichungen zum Reihenthema publiziert. Um das relativ offene Verständnis dessen, was Parlamentarismus und seine rechtliche Ausgestaltung sind, zu erhalten und zu stärken, gehören zum Herausgeberkreis nicht nur Rechtsprofessoren und Hochschullehrer der Politischen Wissenschaften, sondern auch Praktiker wie z. B. Parlamentsdirektoren. So bieten die Bände der Reihe ein lebendiges, farbiges Bild des Wirkens der ersten Staatsgewalt.