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Im Zuge der fortschreitenden Internationalisierung der Rechnungslegung stellt sich die Frage nach der Qualität von Bilanzierungsregelungen. So zählt deren inhaltliche Bestimmtheit zu den Grundvoraussetzungen für eine aussagekräftige und verlässliche Gewinnermittlung. In der bilanzrechtlichen Diskussion über die Vorteilhaftigkeit von Rechnungslegungsordnungen wird dies jedoch oftmals vernachlässigt.
Andreas Rüdinger erörtert die Normbestimmtheit von HGB, IAS/IFRS und US-GAAP am Beispiel der Rückstellungen und untersucht, welche Anwendungsspielräume die Regelungen dem Bilanzierenden im
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Produktbeschreibung
Im Zuge der fortschreitenden Internationalisierung der Rechnungslegung stellt sich die Frage nach der Qualität von Bilanzierungsregelungen. So zählt deren inhaltliche Bestimmtheit zu den Grundvoraussetzungen für eine aussagekräftige und verlässliche Gewinnermittlung. In der bilanzrechtlichen Diskussion über die Vorteilhaftigkeit von Rechnungslegungsordnungen wird dies jedoch oftmals vernachlässigt.

Andreas Rüdinger erörtert die Normbestimmtheit von HGB, IAS/IFRS und US-GAAP am Beispiel der Rückstellungen und untersucht, welche Anwendungsspielräume die Regelungen dem Bilanzierenden im Einzelnen belassen. Es wird deutlich, dass die (auch bei Rückstellungen) beständig zunehmende Regelungsdichte der IAS/IFRS und US-GAAP nicht zwangsläufig zu einem höheren Grad an Regelungsschärfe führt. Im Gegenteil: Die zahlreichen Einzelregelungen klären die bestehenden konzeptionellen Unschärfen der IAS/IFRS bzw. US-GAAP nur selten. Eine systematische Normkonkretisierung wie im deutschen Handelsbilanzrecht ist hier von Vorteil.

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Autorenporträt
Dr. Andreas Rüdinger promovierte bei Prof. Dr. Michael Hommel am Lehrstuhl für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung der Universität Magdeburg. Er ist als Referent beim Hessischen Rechnungshof im Bereich Feststellung der Bilanzen der obersten Landesbehörden und Einführung der leistungsorientierten Budgetierung tätig.