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Regierung und Parlament als die zentralen Organe in einer parlamentarischen Republik stehen einander gegenüber und ergänzen einander in ihren Aufgaben der Rechtssetzung und der Rechtsvollziehung. So wirkt die Regierung vorbereitend an der Gesetzgebung in Form der Regierungsvorlagen mit, das Parlament wiederum hat die Aufgabe, der Vollziehung wegweisend die rechtliche Grundlage für ihr Handeln zu geben und die Regierung in ihrer Politik sowie bezüglich der Einhaltung der von ihr vorgegebenen grundlegenden Normen zu kontrollieren.
Gerade darin liegt die besondere Bedeutung der
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Produktbeschreibung
Regierung und Parlament als die zentralen Organe in einer parlamentarischen Republik stehen einander gegenüber und ergänzen einander in ihren Aufgaben der Rechtssetzung und der Rechtsvollziehung. So wirkt die Regierung vorbereitend an der Gesetzgebung in Form der Regierungsvorlagen mit, das Parlament wiederum hat die Aufgabe, der Vollziehung wegweisend die rechtliche Grundlage für ihr Handeln zu geben und die Regierung in ihrer Politik sowie bezüglich der Einhaltung der von ihr vorgegebenen grundlegenden Normen zu kontrollieren.

Gerade darin liegt die besondere Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle: Im modernen Verfassungsstaat, der neben der klassischen Aufgabe der Erfüllung des Rechts- und Machtzweckes auch immer mehr dem Kultur- und Wohlfahrtszweck zu genügen hat und so auch Kultur-, Sozial- und Wirtschaftsstaat wurde, kommt es einerseits zu einem stetigen Anwachsen von zu bewältigenden Aufgaben durch die der Regierung unterstehenden Verwaltung, andererseits übernimmt die Regierung einen Teil der klassischen Parlamentsaufgabe, indem eine Mehrzahl der Gesetzesanträge von Regierungsseite kommt, mit denen sich dann das Parlament auseinandersetzt und diese bisweilen zum Teil geändert übernimmt. Daraus ergibt sich, daß die Regierung selbst einen bestimmenden Einfluß auf die eigentlich von ihr zu vollziehenden Gesetze hat. Somit ist Hauptaufgabe des Parlaments nicht mehr allein die Rechtssetzung, vielmehr gewinnt die Funktion der Kontrolle eine immer zentralere Bedeutung.

Die Publikation konzentriert sich vor allem auf die verschiedenen Instrumente der parlamentarischen Kontrolle, wobei ein Schwerpunkt auf die parlamentarischen Minderheitenrechte gelegt wird. Ihre Bedeutung liegt in der Tatsache, daß im österreichischen Verfassungssystem der Bestand der Regierung vom Vertrauen der parlamentarischen Körperschaft abhängt. Die Gewaltenteilung verläuft daher wirkungsvoll nicht zwischen Regierung und Parlament, sondern zwischen Regierung und Opposition.

Wenngleich die Bedeutung des Parlaments in der Gesetzgebung eine Veränderung erfahren hat, ist die Bedeutung des Parlaments in der Kontrolle zunehmend. Darauf soll im Hinblick auf die Situation des österreichischen Parlaments, nämlich des National- und Bundesrates näher eingegangen werden.
Autorenporträt
Herbert Schambeck, geb. 1934 in Baden bei Wien. Promotion zum Dr. jur. 1958 an der Universität Wien, an der 1959 Assistent von o.Univ.-Dr. Adolf Merkl; 1964 Habilitation an der Wiener Rechtsfakultät. 1966 ao.-Prof. für die Wissenschaft von der Politik und das österreichische Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck, 1967 Gastprofessor an der University of Notre Dame, Indiana, USA und hernach bis zur Emeritierung 2002 o.-Prof. für öffentliches Recht, politische Wissenschaften und Rechtsphilosophie an der Universität Linz. Dr. jur. h.c. der Universitäten Santiago de Chile, Washington D.C., Prag, Breslau, Pitesti und Kiew. Dr. theol. h.c. der Päpstlichen Theologischen Fakultät Breslau, Dr. phil. h.c. der Internationalen Akademie für Philosophie und Dr. h.c. der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften in Sofia. Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Padua, Madrid, Düsseldorf, Mailand, Vatikan und Rom (Lincei). 1969 bis 1997 Mitglied des Bundesrates der Repu

blik Österreich, 1975 bis 1997 in Präsidentenfunktionen des Bundesrates. Träger u.a. des Großkreuzes des Deutschen Verdienstordens.