Die Beilegung von Streitigkeiten bei öffentlichen Aufträgen und Partnerschaftsverträgen in Senegal wird durch das Gesetz Nr. 2021-23 vom 02. März 2021 über Verträge über öffentlich-private Partnerschaften und das Gesetz Nr. 2022-07 vom 19. April 2022 zur Änderung des Gesetzbuchs über die Pflichten der Verwaltung dem Organ übertragen, das für die Regulierung der öffentlichen Auftragsvergabe zuständig ist.Das Verfahren für Verträge über öffentlich-private Partnerschaften wird durch das Dekret Nr. 2021-1443 vom 27. Oktober 2021 präzisiert, während das Verfahren für öffentliche Aufträge durch das Dekret Nr. 2022-2295 vom 28. Dezember 2022 beschrieben wird.Die große Neuerung dieser Reform besteht darin, dass die Verfahrensfristen frei sind.