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Die Beilegung von Streitigkeiten bei öffentlichen Aufträgen und Partnerschaftsverträgen in Senegal wird durch das Gesetz Nr. 2021-23 vom 02. März 2021 über Verträge über öffentlich-private Partnerschaften und das Gesetz Nr. 2022-07 vom 19. April 2022 zur Änderung des Gesetzbuchs über die Pflichten der Verwaltung dem Organ übertragen, das für die Regulierung der öffentlichen Auftragsvergabe zuständig ist.Das Verfahren für Verträge über öffentlich-private Partnerschaften wird durch das Dekret Nr. 2021-1443 vom 27. Oktober 2021 präzisiert, während das Verfahren für öffentliche Aufträge durch das…mehr

Produktbeschreibung
Die Beilegung von Streitigkeiten bei öffentlichen Aufträgen und Partnerschaftsverträgen in Senegal wird durch das Gesetz Nr. 2021-23 vom 02. März 2021 über Verträge über öffentlich-private Partnerschaften und das Gesetz Nr. 2022-07 vom 19. April 2022 zur Änderung des Gesetzbuchs über die Pflichten der Verwaltung dem Organ übertragen, das für die Regulierung der öffentlichen Auftragsvergabe zuständig ist.Das Verfahren für Verträge über öffentlich-private Partnerschaften wird durch das Dekret Nr. 2021-1443 vom 27. Oktober 2021 präzisiert, während das Verfahren für öffentliche Aufträge durch das Dekret Nr. 2022-2295 vom 28. Dezember 2022 beschrieben wird.Die große Neuerung dieser Reform besteht darin, dass die Verfahrensfristen frei sind.
Autorenporträt
É doutorado em Direito Privado pela Universidade Cheikh Anta Diop de Dakar (UCAD) e a sua tese de doutoramento sobre o tema da regulação das telecomunicações no Senegal foi classificada com a primeira classe. Trabalhou na ARTP antes de se juntar à ARMP no Senegal.