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In das Symbolspektrum ,,Politische Planung" konnte in den Jahren nach 1969 so gut wie alles, was an regierungspolitischer Aktivitiit zu verzeichnen war, miihelos eingeordnet werden. Der tlbergang der Politik zur Planungsform machte Planung zur Verfahrensvorschrift politisch-administrativen Handelns. Planung wurde dadurch gerechtfertigt, daE man ihren pragmatischen Imperativen die Wtirde des Normativen verliehen hatte. Gestaltung der Gesellschaft war jene normativ-demokratische Vor gabe mit der Planung als Verwirklichung praktischer Vernunft belegt wurde. 1m Riickblick auf die…mehr

Produktbeschreibung
In das Symbolspektrum ,,Politische Planung" konnte in den Jahren nach 1969 so gut wie alles, was an regierungspolitischer Aktivitiit zu verzeichnen war, miihelos eingeordnet werden. Der tlbergang der Politik zur Planungsform machte Planung zur Verfahrensvorschrift politisch-administrativen Handelns. Planung wurde dadurch gerechtfertigt, daE man ihren pragmatischen Imperativen die Wtirde des Normativen verliehen hatte. Gestaltung der Gesellschaft war jene normativ-demokratische Vor gabe mit der Planung als Verwirklichung praktischer Vernunft belegt wurde. 1m Riickblick auf die Planungswirklichkeit bleibt eigentlich nur die Feststellung, daE Planung, ob in entscheidungs-oder informationstheoretischer Instrumentalisie rung, auf hochstllisierten Priimissen beruhte, die insgesamt auf gesellschaftlicher 1 Ebene als aporetisch angesehen werden miissen. In diesem Sinne ist Politik und damit Planung wieder konkret geworden. Auf der Grundlage dieser Erkenntnis setzte dann auch die Umorientierung der politologisch-soziologischen Planungs-und Verwaltungsforschung ein. Die theore tische wie empirische Unergiebigkeit der Planungsforschung, die bei der Frage nach einer ErhOhung der Planungs-bzw. Steuerungsfahigkeit des Staates im Zuge einer praktischen Implementation immer wieder futuristische Zuge annehmen mu~te, konnte nur aufgehoben werden, wenn Planung aus einer anderen Perspektive analY siert wurde. Nicht mehr der Versuch, wie die staatliche Steuerungskapazitiit erhOht werden konnte, sondern warum sie weiterhin so gering und begrenzt ist, wurde zur 2 erkliirungsbedtirftigen Besonderheit. Diese doch so simple Verkehrung eingerasteter Perspektiven schuf aber tatsiich lich erst die Voraussetzung damr, daE aus guten Grunden von einer neuen the ore tisch-programmatisch fundierten politologisch-soziologischen Verwaltungswissen schaft gesprochen werden kann, die sich wie ehemals die Regierungslehre, dem Fang sell einer rigiden Verwaltungslehre zu entziehen in der Lage sieht.