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Neu ab 1.1.2007: Elektronische Handelsregister und Unternehmensregister
Das neue Registerrecht - eine »Revolution«
Am 1.1.2007 tritt das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. Es stellt Handels- und Genossenschaftsregister auf digitalen Betrieb um und etabliert ein neues zentrales elektronisches Unternehmensregister. Dieses speichert die wesentlichen Unternehmensdaten, wie vor allem die Jahresabschlüsse. Damit ergeben sich im Rechts- und Wirtschaftsverkehr zahlreiche Anwendungsfragen.
Stabilität - die
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Produktbeschreibung
Neu ab 1.1.2007: Elektronische Handelsregister und Unternehmensregister
Das neue Registerrecht - eine »Revolution«
Am 1.1.2007 tritt das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. Es stellt Handels- und Genossenschaftsregister auf digitalen Betrieb um und etabliert ein neues zentrales elektronisches Unternehmensregister. Dieses speichert die wesentlichen Unternehmensdaten, wie vor allem die Jahresabschlüsse. Damit ergeben sich im Rechts- und Wirtschaftsverkehr zahlreiche Anwendungsfragen.

Stabilität - die Neuauflage
gibt Sicherheit in der täglichen Praxis und behandelt topaktuell alle Änderungen durch das EHUG, vor allem

die Umgestaltung des Registerwesens durch die Schaffung elektronischer Handelsregister sowie
die Online-Verfügbarkeit publikationspflichtiger Unternehmensdaten.
Alle Registerarten
sind ausführlich behandelt, die Rechte und Pflichten bei Eintragung und Einsichtnahme sämtlicher Vorgänge verständlich erläutert. Die Neuauflage bietet alles Wichtige zum vernetzten Recht für Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, das neue Unternehmensregister, Vereinsregister und Güterrechtsregister.

Zusätzliche Pluspunkte:
ein Anhang mit novellierten bzw. neuen Registerverordnungen
eine Sammlung beispielhafter, auf den Inhalt des Buches abgestimmter Registerauszüge
von kompetenten Autoren: Dr. Heinz Willer ist langjähriger Leiter des Registergerichts München und Dr. Alexander Krafka im Registerrecht ausgewiesener Notar in Passau.

Rezension:
'(...) Auf jeden Fall aber ist das Buch für den Notar unersetzlich. Es darf in keiner Bibliothek fehlen.'
Dr. Dr. Hans Herrmann, Notar, in: DNotZ, 2004, zur 6. Auflage

"(...) So bietet das Buch klar, schnörkellos und gut verständlich eine ungeheure Fülle präziser Informationen; dass man gelegentlich ein wenig schmunzeln kann (etwa über den "zahnlosen Wunsch", wie die Forderung des § 4a GmbHG in Rdnr. 465 genannt wird; sollte ein "zahnloser Tiger" gemeint sein?), würde man sich auch bei anderen juristischen Büchern wünschen."
Notar Dr. Wolfram Waldner, M.A., in: Mitteilungsblatt Landesnotarkammer München 01/2004, zur 6. Auflage

'Mit den Einzelproblemen des Registerrechtes haben sich nur relativ wenige Richter zu beschäftigen. Für diejenigen, die das tun, ist freilich ebenso wie für die in der Materie tätigen Rechtspfleger der nach zwölf Jahren neu aufgelegte Band aus der Reihe der 'Handbücher der Rechtspraxis' ein unverzichtbarer Helfer im Alltag.'
In: Deutscher Richterbund, 01/ 2004, zur 6. Auflage

'(...) Fazit: Das Handbuch zum Registerrecht ist in der Neuauflage für die notarielle Praxis ein nahezu unverzichtbares Hilfsmittel.'
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in KammerReport Hamm 4/2003, zur 6. Auflage

'(...) Es ist unverändert die einzige vollständige Darstellung des Registerrechts, greift also über das Handelsregisterrecht hinaus und behandelt auch Vereinsregister und Güterrechtsregister, beim Handelsregister zudem auch das elektronische Handelsregister. (...) Es ist insgesamt ein profundes Werk, bei dem es schwerfallen dürfte, darin zu einer Frage keine Antwort zu finden. Eine streng systematische Gliederung und ein leistungsfähiges Sachregister ermöglichen auch ohne Weiteres den selektiven zugriff auf Einzelprobleme. Den Formulierungen von Keidel im Geleitwort, wonach ‚die Symbiose von Richter und Notar ... dem Zweck des Werks‘ entspreche, das ‚Registerrecht‘ eine ‚gelungene Verbindung von Gericht und Notariat‘ darstelle, kann uneingeschränkt zugestimmt werden.'
Notar Dr. Alfons Hueber, in: NotBZ 10/2003, zur 6. Auflage

'(...) Fazit: Das Handbuch zum Registerrecht ist in der Neuauflage für die notarielle Praxis ein nahezu unverzichtbares Hilfsmittel.'
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: KammerReport Hamm 4/2003, zur 6. Auflage

"(...) Prädikat: Für vertiefte Recherchen im Registerrecht unentbehrlich."
Notar a.D. Christian Hertel, in: DNotI-Report 24/2003, zur 6. Auflage

"Um es vorwegzunehmen: Die Neuauflage dieses bewährten Standardwerks muss jeder haben, der sich enrsthaft mit dem Registerrecht und den mit diesem zusammenhängenden materiell-rechtlichen Rechtsfragen beschäftigen will. Es bringt eine immense Stofffülle, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellsten Stand und ist damit für jeden Praktiker, aber auch den wissenschaftlich Interessierten, nicht zuletzt dank zahlloser Musterformulierungen, endlich wieder erste Wahl.(...)"
Notar Dr. Jörg Munzig, Dipl.-Kfm., in: FG Prax - Praxis der freiwilligen Gerichtsbarkeit 06/2003, zur 6. Auflage