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Zum WerkNeben dem Gasnetzzugang, der lange Zeit im Mittelpunkt der nationalen und europäischen Gasmarktregulierung stand, ist der Zugang zu Speicheranlagen ein wesentlicher Baustein für die Schaffung effektiven Wettbewerbs auf den Gasmärkten. Ohne diskriminierungsfreien Speicherzugang können Wettbewerbspotenziale nicht ausgeschöpft werden, da den Marktteilnehmern ein wichtiges Mittel zur Flexibilisierung des Gasgeschäfts und besonders zur Senkung der Bezugskosten fehlt.Nachdem sich die wissenschaftliche Diskussion bis dato vornehmlich auf die Regulierung des Gasnetzzugangs konzentrierte,…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkNeben dem Gasnetzzugang, der lange Zeit im Mittelpunkt der nationalen und europäischen Gasmarktregulierung stand, ist der Zugang zu Speicheranlagen ein wesentlicher Baustein für die Schaffung effektiven Wettbewerbs auf den Gasmärkten. Ohne diskriminierungsfreien Speicherzugang können Wettbewerbspotenziale nicht ausgeschöpft werden, da den Marktteilnehmern ein wichtiges Mittel zur Flexibilisierung des Gasgeschäfts und besonders zur Senkung der Bezugskosten fehlt.Nachdem sich die wissenschaftliche Diskussion bis dato vornehmlich auf die Regulierung des Gasnetzzugangs konzentrierte, untersucht das vorliegende Werk die Rechtsgrundlagen für den Zugang zu Speicheranlagen. Im Zentrum steht die Analyse der Zugangsvorschriften der §§ 26, 28 EnWG in ihrer wettbewerbsbegründenden Funktion. Die diesbezüglichen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts werden kritisch beleuchtet.Darüber hinaus befasst sich das Werk mit den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Speicherzugangs und der Entflechtung von Speicherbetreibern in vertikal integrierten Unternehmen. In diesem Zusammenhang finden die bis März 2011 umzusetzenden Speicherregelungen des Dritten EU-Energiepakets, die im Vergleich zur bisherigen Rechtslage deutliche Verschärfungen mit sich bringen, nähere Beachtung.ZielgruppeFür Juristen, Betriebs- und Volkswirte, insbesondere in Energieversorgungsunternehmen, Unternehmens- und Energieberater, Rechtsanwälte, Richter, Ministerien sowie Regulierungs- und Kartellbehörden.