Gegenstand dieser Arbeit ist die Prüfung der Erforderlichkeit einer hoheitlichen Regulierung des Ratingwesens am Beispiel der Ende 2009 in Kraft getretenen europäischen Rating-Verordnung (2009/1060/EG vom 16.9.2009). Es wird untersucht, ob die europäische Regulierung eine Verbesserung der prognostischen Qualität der Ratingurteile nachhaltig gewährleisten kann. Als mögliche Alternative einer hoheitlichen Regulierung wird die verhaltenssteuernde Wirkung des bürgerlichen Haftungsrechts untersucht. Die grundrechtliche Einordnung des Ratingurteils und die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Eigenhaftung der Ratingagenturen auf Grundlage des
311 Abs. 3 S. 2 BGB bilden Schwerpunkte der materiellrechtlichen Prüfung. Mögliche Erleichterungen bei der Anspruchsdurchsetzung werden untersucht. Abschließend werden Funktionsweise und Effektivität von Reputationsmechanismen im Ratingwesen erörtert.
311 Abs. 3 S. 2 BGB bilden Schwerpunkte der materiellrechtlichen Prüfung. Mögliche Erleichterungen bei der Anspruchsdurchsetzung werden untersucht. Abschließend werden Funktionsweise und Effektivität von Reputationsmechanismen im Ratingwesen erörtert.