Umfassende gesetzliche Neuerungen wie wichtige neue BAG-Urteile haben wesentliche Impulse zur Verwirklichung der Selbstbestimmung, der Teilhabe und Vermeidung von Benachteiligungen behinderter Menschen ergeben.
Klarheit zur Fülle der neuen Rechtsfragen bringt die Neuauflage des Handbuchs SGB IX. Berücksichtigt sind bereits
o das am 1.1.2009 in Kraft getretene Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderung, mit dem das Individualbeschwerdeverfahren, wonach betroffene Personen ihr menschenrechtliches Anliegen vor ein internationales Fachgremium zur Entscheidung bringen können, neu eingeführt wurde;
o das am 31.12.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung, mit dem eine weitere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen zur Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verankert wurde;
o die am 1.1.2009 in Kraft getretene Versorgungsmedizin-Verordnung in Verbindung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für die Regelung der Kriterien für die Festsetzung der Höhe des GdB schafft;
o das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, mit dem das betriebliche Eingliederungsmanagement eingeführt und der Kündigungsschutz eingeschränkt wurde.
Die 2. Auflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung zum Benachteiligungsverbot behinderter Menschen nach dem AGG und die neueste Rechtsprechung insbesondere zum Zusatzurlaub für behinderte Menschen.
Das Handbuch gibt gezielt Verfahrenshinweise für die Durchsetzung der Rechte behinderter Menschen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
Der Band wendet sich an Rechtsanwälte, Richter und Rechtspfleger, Betriebsräte, Gewerkschaften sowie Integrationsämter und Servicestellen, Einrichtungsträger und deren Mitarbeiter, Aufsichtsbehörden, Verbände undInteressenorganisationen, Schwerbehindertenvertretungen.
Herausgeber und Autoren:
Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven, Emden; Dr. Dietrich Braasch, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg a.D., Stuttgart; Dr. Jan Castendiek, Richter am Sozialgericht Hannover; Prof. Dr. Olaf Deinert, Georg-August-Universität Göttingen; Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt; Dr. Rainer Eckertz, Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, a.D., Halle; Günther Hoffmann, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Bremen; Dr. Anja Jeschke, Rechtsanwältin, Berlin; Prof. Dr. Rainer Kessler, Hochschule RheinMain, Wiesbaden; Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin; Prof. Dr. Volker Neumann, Humboldt-Universität, Berlin; Dr. Hans-Günther Ritz, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg; Dr. Thomas Voelzke, Richter am Bundessozialgericht, Kassel
Klarheit zur Fülle der neuen Rechtsfragen bringt die Neuauflage des Handbuchs SGB IX. Berücksichtigt sind bereits
o das am 1.1.2009 in Kraft getretene Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderung, mit dem das Individualbeschwerdeverfahren, wonach betroffene Personen ihr menschenrechtliches Anliegen vor ein internationales Fachgremium zur Entscheidung bringen können, neu eingeführt wurde;
o das am 31.12.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung, mit dem eine weitere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen zur Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verankert wurde;
o die am 1.1.2009 in Kraft getretene Versorgungsmedizin-Verordnung in Verbindung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für die Regelung der Kriterien für die Festsetzung der Höhe des GdB schafft;
o das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, mit dem das betriebliche Eingliederungsmanagement eingeführt und der Kündigungsschutz eingeschränkt wurde.
Die 2. Auflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung zum Benachteiligungsverbot behinderter Menschen nach dem AGG und die neueste Rechtsprechung insbesondere zum Zusatzurlaub für behinderte Menschen.
Das Handbuch gibt gezielt Verfahrenshinweise für die Durchsetzung der Rechte behinderter Menschen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
Der Band wendet sich an Rechtsanwälte, Richter und Rechtspfleger, Betriebsräte, Gewerkschaften sowie Integrationsämter und Servicestellen, Einrichtungsträger und deren Mitarbeiter, Aufsichtsbehörden, Verbände undInteressenorganisationen, Schwerbehindertenvertretungen.
Herausgeber und Autoren:
Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven, Emden; Dr. Dietrich Braasch, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg a.D., Stuttgart; Dr. Jan Castendiek, Richter am Sozialgericht Hannover; Prof. Dr. Olaf Deinert, Georg-August-Universität Göttingen; Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt; Dr. Rainer Eckertz, Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, a.D., Halle; Günther Hoffmann, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Bremen; Dr. Anja Jeschke, Rechtsanwältin, Berlin; Prof. Dr. Rainer Kessler, Hochschule RheinMain, Wiesbaden; Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin; Prof. Dr. Volker Neumann, Humboldt-Universität, Berlin; Dr. Hans-Günther Ritz, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg; Dr. Thomas Voelzke, Richter am Bundessozialgericht, Kassel