Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Als zentrale Ziele von Rehabilitationsleistungen gelten nach dem SGB IX die Förderung der Selbstbestimmung und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Erbringung von Leistungen der Behindertenhilfe durch Organisationen basiert gesetzlich auf individuellen Teilhabezielen und persönlichem Bedarf. Inwieweit die Umsetzung einer Personen- statt einer Institutionszentrierung im Rahmen von Hilfeplan-Verfahren gelingt und ob der Ansatz der Persönlichen Zukunftsplanung als eine Variante von personenzentrierten Planungen eine Alternative oder eine Ergänzung darstellt, soll im Folgenden betrachtet werden.Vor dem Hintergrund veränderter Paradigmen in der Behindertenhilfe (Inklusionsgedanke, Entscheidungsbeteiligung, Individualisierung von Hilfe, gesetzliche Verankerung im SGB IX) und der Dienstleistungs- und Qualitätsorientierung in der Sozialen Arbeit allgemein sind die jüngeren Entwicklungen von Instrumenten zur Hilfeplanung insgesamt zu begrüßen. Allerdings ist zu bemerken, daß das Potenzial, das zur Verfügung steht, durch die sozialrechtlichen und -politischen Rahmenbedingungen zerfasert wird. Es gibt daher in Deutschland eine trägerbezogene Hilfeplan-Vielfalt. Die jeweiligen Leistungsträger nutzen unterschiedlichste Verfahren zur Planung der Unterstützung. Die Art und die Intention können dabei stark voneinander abweichen. Ob und wie der betroffene Mensch am Planungsprozess beteiligt wird, variiert. Dies steht aber im Widerspruch zur postulierten Selbstbestimmungs- und Teilhabeforderung und dem gesetzlich festgeschriebenen Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Behinderung.
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