Nachdem die 1934 erschienene Erstauflage von Hans Kelsens Reine[r] Rechtslehre im Jahre 2008 als Studienausgabe erschienen ist, folgt nun im selben Format die Studienausgabe der Zweitauflage aus dem Jahre 1960. Zwischen den Auflagen 1934 und 1960 liegt nicht nur ein Vierteljahrhundert und ein Weltkrieg, sondern auch ein Umfangswachstum auf den fünffachen Wert und ein vielfältiger Reifungsprozess von Kelsens Allgemeiner Rechtslehre. Die Zweitauflage bildet zugleich Höhepunkt und Abschluss der sog. "Klassischen Phase" im rechtstheoretischen Werk Hans Kelsens. Überhaupt darf die auf Deutsch erschienene Zweitauflage, die in mehr als ein Dutzend andere Sprachen übersetzt worden ist, als die reifste und letzte geschlossene Darstellung der Reinen Rechtslehre gelten. Gemeinsam mit H.L.A. Harts Concept of Law (1961) stellt sie das wirkmächtigste Werk des modernen rechtstheoretischen Diskurses dar. Die vorliegende Studienausgabe enthält, anders als die seit 1992 publizierten Nachdrucke, auch den für das (Selbst-)Verständnis der Reinen Rechtslehre bedeutsamen Anhang zum Problem der Gerechtigkeit. Im Anmerkungsapparat sind darüber hinaus die aus Anlass der Übersetzung der Zweitauflage ins Italienische 1966 von Kelsen vorgenommenen Korrekturen am deutschen Text erstmals berücksichtigt worden.