...Produktinnovationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich unterstützt werden. Dazu wollen wir die Rahmenbedingungen für neue Anlageklassen in Deutschland schaffen. Dazu gehören: Die Einführung von Real Estate Investment Trusts unter der Bedingung, dass die verlässliche Besteuerung beim Anleger sichergestellt wird und positive Wirkungen auf den Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind..."Nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages zwischen SPD und CDU wird damit einer Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) grundsätzlich zugestimmt. Dennoch hat es eine Zeit lang gedauert bis das genaue Datum der Einführung, rückwirkend zum 01.01.2007, feststand. Diskussionen über die Ausgestaltung und steuerlichen Auswirkungen der REITs sind der Grund für den verzögerten Termin. Die nun aber feststehende Einführung des REIT-Konzeptes in Deutschland hat grundlegenden Einfluss auf die gesamte Immobilienwirtschaft. Im zweiten Kapitel dieser Arbeit werden dem Leser dazu der aktuelle deutsche Gesetzesentwurf und ausgewählte internationale Gesetze zum REIT vorgestellt. Der Leser kann sich dadurch einen Überblick über die Besonderheiten in Deutschland und die Erfolgsfaktoren der internationalen REIT-Strukturen verschaffen. Außerdem wird in diesem Kapitel ein Vergleich zwischen den etablierten Finanzierungsvehikeln Deutschlands und dem REIT aufgestellt. Im dritten Kapitel werden die Besonderheiten der Wohnungswirtschaft definiert. Dabei wird zwischen der kommunalen und nicht kommunalen Wohnungswirtschaft unterschieden. Obwohl der Gesetzgeber aktuell ein Investitionsverbot von REITs in Wohnimmobilien vorgibt, werden im vierten Kapitel mittels ausgewählter Kriterien die Chancen und Risiken der Wohnungswirtschaft als ein Teil der Immobilienwirtschaft nach der Einführung des REIT-Konzeptes untersucht. Besondere Beachtung wird dabei immer wieder der kommunalen Wohnungswirtschaft geschenkt. Es wird herausgearbeitet, was für die kommunalen Vertreter der Wohnungswirtschaft sinnvoller ist: Entweder als Bestandsmanager oder als Belegungsmanager am Markt aufzutreten. Denn die kommunale Wohnungswirtschaft hat neben rein wirtschaftlichen Aspektenauch die Stadt- und Mieterentwicklung sowie die Sozial- und Integrationspolitik zu beachten. Diese Besonderheiten wurden im aktuellen Gesetzesentwurf bisher nicht genügend beachtet. Nach der Berücksichtigung dieser Besonderheiten wird untersucht, ob der aktuelle Ausschluss wirklich sinnvoll ist.