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Zum WerkDas Thema "Related Party Transactions" hat mit der Umsetzung der reformierten Aktionärsrechterichtlinie (ARRL) durch das ARUG II an enormer praktischer Relevanz gewonnen. Das neue Regime verlangt von börsennotierten Gesellschaften eine lückenlose Dokumentation und Überprüfung der Geschäfte mit nahestehenden Personen unter Einbeziehung der Geschäfte von Tochtergesellschaften. Durch neue Verfahrenspflichten hat sich der Aufgabenkreis des Aufsichtsrats erweitert und besondere Publizitätspflichten verlangen nach einer unverzüglichen Offenlegung der Geschäfte. Viele Fragen des neuen Rechts…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas Thema "Related Party Transactions" hat mit der Umsetzung der reformierten Aktionärsrechterichtlinie (ARRL) durch das ARUG II an enormer praktischer Relevanz gewonnen. Das neue Regime verlangt von börsennotierten Gesellschaften eine lückenlose Dokumentation und Überprüfung der Geschäfte mit nahestehenden Personen unter Einbeziehung der Geschäfte von Tochtergesellschaften. Durch neue Verfahrenspflichten hat sich der Aufgabenkreis des Aufsichtsrats erweitert und besondere Publizitätspflichten verlangen nach einer unverzüglichen Offenlegung der Geschäfte. Viele Fragen des neuen Rechts sind noch ungeklärt. Durch die Übernahme dieses am anglo-amerikanischen Rechtskreis orientierten Legal Transplants treffen bislang unbekannte Denkansätze, wie etwa das Konzept der nahestehenden Personen, auf das bestehende gesellschaftsrechtliche System. Es drohen Spannungsverhältnisse mit noch ungewissen Folgen.Dieses Handbuch soll, als erste praxisorientierte Publikation zu dem Thema, dem praktischen Anwender einen fundierten Überblick über die neuen Vorgaben und die damit verbundenen Konsequenzen geben. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Übertragung der neuen Systembegriffe von IAS 24.9 in das System des deutschen Aktienrechts. Darüber hinaus sollten auch potentielle Spannungsfelder, wie etwa das Verhältnis zum Konzernrecht, näher beleuchtet werden.In Bezug auf die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen ist eine Zustimmungspflicht ab Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes vorgesehen. Die Erteilung der Zustimmung obliegt grundsätzlich dem Aufsichtsrat, wobei für das Zustimmungsverfahren weitere Vorgaben vorgesehen sind.Vorteile auf einen Blickdie Neuregelungen zu ARUG II auf einen BlickpraxisrelevantAutor anerkannter ExperteZielgruppeFür Richter, Notare, Juristen in Unternehmen, institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater, die Aktiengesellschaften und ihre Organe.
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