Relative Tariffähigkeit
Tilmann Isenhardt
Broschiertes Buch

Relative Tariffähigkeit

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Nach dem Bundesarbeitsgericht ist eine Gewerkschaft für den von ihr beanspruchten Zuständigkeitsbereich entweder insgesamt oder überhaupt nicht tariffähig. Es gebe keine relative Tariffähigkeit. Um tariffähig zu sein, müsse eine Gewerkschaft über genügend Durchsetzungskraft verfügen, damit sie der soziale Gegenspieler als Tarifpartner ernst nehme. Dieses Kriterium sei zudem gesetzesübergreifend zur Bestimmung des Gewerkschaftsbegriffs heranzuziehen. Diese Studie untersucht die Aussagen des Bundesarbeitsgerichts anhand der juristischen Auslegungsmethoden und kommt zu dem Ergebnis, da...