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Der religiöse und weltanschauliche Pluralismus, der sich in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland zu bilden begonnen hat, macht staatliches Handeln erforderlich. Der Staat muß anders als noch vor wenigen Jahrzehnten gegenüber Interessen, die als religiös fundiert bezeichnet werden, Gemeinwohlbelange durchsetzen. Die Notwendigkeit hierzu wird vor allem belegt durch die Aktivitäten der mitunter als »Jugendsekten« apostrophierten neuartigen (pseudo-)religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaften und die vielfätigen Gefahren, die von ihnen ausgehen.
Das Grundgesetz schützt Religion und
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Produktbeschreibung
Der religiöse und weltanschauliche Pluralismus, der sich in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland zu bilden begonnen hat, macht staatliches Handeln erforderlich. Der Staat muß anders als noch vor wenigen Jahrzehnten gegenüber Interessen, die als religiös fundiert bezeichnet werden, Gemeinwohlbelange durchsetzen. Die Notwendigkeit hierzu wird vor allem belegt durch die Aktivitäten der mitunter als »Jugendsekten« apostrophierten neuartigen (pseudo-)religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaften und die vielfätigen Gefahren, die von ihnen ausgehen.

Das Grundgesetz schützt Religion und Weltanschauung, bietet aber zugleich den staatlichen Stellen hinreichende Möglichkeiten, ihre Gemeinwohlverantwortung auch in Angelegenheiten mit religiösem oder weltanschaulichem Bezug wahrzunehmen. Die Verfassung weist dem Staat das Letztentscheidungsrecht zu. Es äußert sich auf der Ebene des Schutzbereichs der einzelnen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen darin, daß der Staat für die fraglichen Rechtsbegriffe die Definitionsmacht inne hat. Soweit der Schutzbereich eines Freiheitsrechts betroffen ist, üben die staatlichen Stellen ihr Letztentscheidungsrecht aus, indem sie von den jeweiligen Gewährleistungsschranken Gebrauch machen. Die vom Grundgesetz geformte Verfassungsordnung läßt der Religion und den Religionsgemeinschaften weitreichende Freiräume zur Entfaltung in allen Bereichen des Lebens, erlaubt aber zugleich, bestimmten als gemeinwohlschädlich erkannten Aktivitäten wirkungsvoll entgegenzutreten.
Autorenporträt
Dr. jur. Stefan Muckel ist Professor an der Universität Köln.