Die Untersuchung beschäftigt sich mit dem Religions- und Gottesbezug in der Verfassung pluralistischer Gesellschaften. Ausgangspunkt ist die Debatte um den "Europäischen Verfassungsvertrag" aus den Jahren 2003-2004, in der immer wieder gefordert wurde, in einer europäischen Verfassung einen Bezug zu Gott oder zur christlichen Religion herzustellen. Die Aufbereitung der Diskussion hat dabei gezeigt, dass sich Angehörige anderer Religionen an dieser Diskussion nicht beteiligt haben, weshalb eine Umfrage zum Thema unter Juden und Muslimen durchgeführt wurde. Die Untersuchung belegt, dass es auch in pluralistischen Gesellschaften möglich ist, in Grundlagendokumenten auf bestimmte religiöse Traditionen oder auf "Gott" zu verweisen, ohne Angehörige anderer Religionen zu diskriminieren.