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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in seinem Art. 7 III allen Religionsgemeinschaften das subjektive Recht, für diejenigen Schüler, die ihrem Bekenntnis angehören, an öffentlichen Schulen Religionsunterricht abzuhalten. Neben den großen christlichen Religionsgemeinschaften macht mittlerweile auch eine Vielzahl kleinerer Religionsgemeinschaften in zahlreichen Bundesländern von diesem Recht Gebrauch. Während aber sowohl der Religionsunterricht der beiden deutschen Großkirchen als auch der mittlerweile in einigen Bundesländern eingeführte muslimische Religionsunterricht…mehr

Produktbeschreibung
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in seinem Art. 7 III allen Religionsgemeinschaften das subjektive Recht, für diejenigen Schüler, die ihrem Bekenntnis angehören, an öffentlichen Schulen Religionsunterricht abzuhalten. Neben den großen christlichen Religionsgemeinschaften macht mittlerweile auch eine Vielzahl kleinerer Religionsgemeinschaften in zahlreichen Bundesländern von diesem Recht Gebrauch. Während aber sowohl der Religionsunterricht der beiden deutschen Großkirchen als auch der mittlerweile in einigen Bundesländern eingeführte muslimische Religionsunterricht bereits Gegenstand zahlreicher Abhandlungen in der juristischen Fachliteratur in Deutschland waren, wurde zum Religionsunterricht durch andere kleinere Religionsgemeinschaften bislang nur wenig veröffentlicht. Diesen Mangel versucht die Untersuchung zu beheben, indem sie zum einen die aktuelle Situation hinsichtlich des Religionsunterrichts kleinerer Religionsgemeinschaften an öffentlichen Schulen in Deutschland darstellt und zum anderen die zu diesem Zwecke zwischen Kultusministerien und Religionsgemeinschaften getroffenen Vereinbarungen einer rechtlichen Würdigung unterzieht.
Autorenporträt
Die Autorin: Claudia Maria Corlazzoli wurde 1978 in München geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier promovierte sie dort. Seit 2006 ist sie in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen, den sie an Ausbildungsstellen in Koblenz und München ableistet.