Grundlage für die Rente Nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen - diese kurze Formel gilt laut Koalitionsvertrag für viele langjährig Versicherte ab Juli 2014. Nach der bisherigen Gesetzeslage durften Versicherte ohne Abschläge erst nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Lebensjahren in Rente. Zeiten von Arbeitslosigkeit wurden nicht berücksichtigt. Diese werden ab jetzt angerechnet und zählen zu den Versicherungsjahren. Wichtig zu wissen: Das Renteneintrittsalter wird bis 2029 schrittweise wieder auf 65 Jahre angehoben. Der Ratgeber beantwortet wichtige Fragen wie: Welche Ausbildungszeiten werden angerechnet? Zählen auch Jahre freiwilliger Beitragsleistung? Zählen nur Jahre der Arbeitslosigkeit, für die Arbeitslosengeld I bezogen wurde? Wer darf wirklich mit 63 Jahren in Rente gehen? Wie lange wird diese Gesetzesänderung gelten? Die Autorinnen / Der Autor: Dr. Natalie Brall, Juristin, Referatsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin Ragnar Hoenig, Ass. jur., Leiter der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband Deutschland (SoVD), Berlin Dr. Judith Kerschbaumer, Rechtsanwältin, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di-Bundesverwaltung, Berlin.