Zehntausenden Ostdeutschen droht der Verlust von Rentenansprüchen, wenn sie nicht vor Ende 2011 eine Kontenklärung beantragt haben, da dann die Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen abläuft. Zudem erhalten DDR-Flüchtlinge aus rein bürokratischen Gründen eine geringere Rente als manche ehemalige Stasi-Mitarbeiter. Wer länger als ein halbes Jahr politischer Häftling in der DDR war, erhält eine Opferpension.Dieses Buch bietet einen Überblick über die Rentenansprüche aus DDR-Zeiten.