Die Rentenprobleme des zivilen und nicht uniformierten Personals der kolumbianischen Streitkräfte und der nationalen Polizei sind paradox, wenn man bedenkt, dass dieses Personal ein wesentlicher Teil der Mission der öffentlichen Gewalt ist, indem es Fragen der öffentlichen Sicherheit und der nationalen Verteidigung im ganzen Land unterstützt und berät. Nach dem Ende der Ausnahmeregelung für Pensionen gemäß Dekret 1214 aus dem Jahr 1990, die es den Beamten ermöglichte, nach zwanzig Dienstjahren in den Ruhestand zu treten, und zwar mit Faktoren, die die monatliche Vergütung, die sie während ihrer Tätigkeit erhielten, vollständig ersetzten, gehen wir nun zu den Bedingungen des allgemeinen Pensionssystems über, das im Gesetz 100 aus dem Jahr 1993 festgelegt ist und mit dem die Beamten konfrontiert werden, die nach dem 1. April 1994, dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes, in den Verteidigungssektor eingetreten sind.