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Seit der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs wurde sein Mandat wiederholt mit der Schaffung von Opfergerechtigkeit, »justice for victims«, beschrieben. Maßgeblicher Teil dessen ist die Anordnung von Opferentschädigung gegen die vom IStGH verurteilten Täter. Der Internationale Strafgerichtshof hat nunmehr drei Reparationsentscheidungen gefällt. Es zeigt sich, dass Wiedergutmachung im Bereich der Makrokriminalität nicht trivial ist. Unterschiedliche rechtliche Verständnisse und Ansätze können zu sehr unterschiedlichen Rechtauffassungen führen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich…mehr

Produktbeschreibung
Seit der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs wurde sein Mandat wiederholt mit der Schaffung von Opfergerechtigkeit, »justice for victims«, beschrieben. Maßgeblicher Teil dessen ist die Anordnung von Opferentschädigung gegen die vom IStGH verurteilten Täter. Der Internationale Strafgerichtshof hat nunmehr drei Reparationsentscheidungen gefällt. Es zeigt sich, dass Wiedergutmachung im Bereich der Makrokriminalität nicht trivial ist. Unterschiedliche rechtliche Verständnisse und Ansätze können zu sehr unterschiedlichen Rechtauffassungen führen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Reparationsregime des IStGH. Ausgehend von allgemeinen Gedanken zum Ziel und Zweck des Reparationsregimes, werden die Anspruchsvoraussetzungen des Art. 75 IStGH-Statuts analysiert, in der Konturierung, die die Tatbestandsvoraussetzungen durch die Entscheidungen Lubanga, Katanga und Al Mahdi erhalten haben.
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Autorenporträt
Mareike Feiler studied law at the Free University of Berlin. After her legal clerkship in Lübeck, Hamburg and Los Angeles she went to Sydney for her Master of International Law and International Relations at the University of New South Wales. She co-authored an empirical report on Civil Party Participation at the Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia and was visiting researcher at the Harvard Humanitarian Initivative. She wrote her thesis on Reparations at the International Criminal Court at the Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg. Currently she is head of human resources Press- and Information Office of the German Federal Government.