Das Repetitorium richtet sich in erster Linie an Studierende, die im Rahmen des universitären Studiums Prüfungen auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts abzulegen haben. Berücksichtigt wird das "Schweizerische Zivilprozessrecht", d.h. die bundesrechtlichen Vorschriften mit zivilprozessualem Bezug und diejenigen Grundlagen des Zivilprozessrechts, die allgemeingültige Bedeutung haben. Auf Besonderheiten des kantonalen Zivilprozessrechts wird nur vereinzelt und im Sinne von Beispielen hingewiesen. Konsequent miteinbezogen sind die Vorschriften des schweizerischen internationalen Zivilprozessrechts. Wo angebracht, finden sich Hinweise auf die im Vorentwurf vorliegende schweizerische ZPO sowie auf die Revision des Lugano-Übereinkommens.