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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 9,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Seminararbeit als Teil der universitären juristischen Prüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche Unterschiede zwischen der direkten und der repräsentativen Demokratie bestehen. Zudem wird erörtert, inwiefern die beiden Demokratieformen im Grundgesetz verwirklicht werden.Hierbei werden die theoretischen, institutionellen und empirisch-prozessualen Unterschiede der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 9,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Seminararbeit als Teil der universitären juristischen Prüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche Unterschiede zwischen der direkten und der repräsentativen Demokratie bestehen. Zudem wird erörtert, inwiefern die beiden Demokratieformen im Grundgesetz verwirklicht werden.Hierbei werden die theoretischen, institutionellen und empirisch-prozessualen Unterschiede der beiden Verwirklichungsarten aufgezeigt. Im Zentrum des zweiten Kapitels steht dabei der empirisch-prozessuale Teil, der insbesondere die Unterschiede hinsichtlich der Handlungsfähigkeit, Rationalität und Kontrollierbarkeit der Staatsgewaltausübung darstellen soll.Im dritten Teil der Arbeit wird erörtert, in welchem Umfang Elemente der direkten und der repräsentativen Demokratie in der gegenwärtigen Verfassungsordnung der BRD verwirklicht werden und in welchem Verhältnis sie zueinanderstehen. Um die Arbeit abzurunden wird dabei auf die Frage eingegangen, ob die Einführung von direktdemokratischen Elementen a posteriori möglich ist und ob sie im Wege der einfachen Gesetzgebung eingeführt werden können. Darauf aufbauend wird im letzten Teil der Arbeit veranschaulicht, welche Unterschiede die Landesverfassungen zu der grundgesetzlichen Verwirklichung dieser beiden Demokratieformen aufweisen. Insbesondere wird untersucht, welche direktdemokratischen Elemente in den Landesverfassungen vorgesehen sind und in welcher Ausgestaltung sie umgesetzt werden. Abschließend wird umrisshaft der bisher kaum beantworteten Frage nachgegangen, ob eine andersartige Verwirklichung des Demokratieprinzips in den Landesverfassungen auf das Bundesrecht Auswirkungen haben kann.
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