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Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Note: 1,3, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Beginn der modernen Freiheitsstrafe lässt sich historisch ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vermerken. In dieser Zeit entwickelte sich das Verständnis der freiheitsentziehenden Maßnahme weiter und wurde mit einem Vollzugszweck verbunden. Der Insasse sollte dazu erzogen werden einer Arbeit nachzugehen und eine Ordnung einzuhalten, um ein geregeltes, nicht straffälliges Leben zu führen. Die ursprüngliche…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Note: 1,3, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Beginn der modernen Freiheitsstrafe lässt sich historisch ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vermerken. In dieser Zeit entwickelte sich das Verständnis der freiheitsentziehenden Maßnahme weiter und wurde mit einem Vollzugszweck verbunden. Der Insasse sollte dazu erzogen werden einer Arbeit nachzugehen und eine Ordnung einzuhalten, um ein geregeltes, nicht straffälliges Leben zu führen. Die ursprüngliche Freiheitsstrafe, die auf Vergeltung und Wegsperrung abzielte, entwickelte sich auf diese Weise langsam zu einem Besserungsvollzug mit dem Endziel der Resozialisierung.(1) Dieses Umdenken und die Umsetzung eines solchen Vollzuges sind Produkte einer langen und schweren Entwicklung, die über Jahrhunderte hinweg andauerte und noch immer präsent ist. Das Problem, welches sich seit geraumer Zeit auftut, ist die verzerrte mediale Darstellung der Kriminalität, wodurch die Gesellschaft eine falsche Vorstellung von Straftätern, der Strafzumessung und dem Strafvollzug erhält. Sie fordert deshalb härtere Strafen und kritisiert die Vollzugslockerungen stark, weil sie von einem Strafverständnis ausgeht, in dem das Strafleid fokussiert wird. Zusätzlich wird beim Verständnis der harten Strafen die generelle Abschreckung assoziiert und daran festgehalten. Empirisch betrachtet liefern Studien zur kriminellen Abschreckungswirkung jedoch das genaue Gegenteil. Denn danach ist die zu erwartende Strafschwere kein - oder nur geringer Aspekt gewesen - der gegen die Entscheidung, eine kriminelle Handlung auszuführen, gewogen hat. Das verzerrte Bild lässt deshalb Probleme entstehen, die sich auf die Arbeit mit Straftätern und somit auch auf die Maßnahmen zur Resozialisierung ausdehnen und die Umsetzung dieser erschweren.[...]1 Vgl. Laubenthal, 2008, S.47ff
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