Vor kurzem schenkten die Medien einem Fall der Restitution eines während des Nationalsozialismus entzogenen Kunstwerks besondere Aufmerksamkeit: der Rückgabe der "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner durch das Land Berlin an die Erben des jüdischen Schuhfabrikanten Alfred Hess. Das Museum - oder vielmehr sein Träger - wurde heftig attackiert, weil es das Bild zurückgegeben hat. Dabei hat das Land Berlin nur getan, worauf sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände in ihrer "Gemeinsamen Erklärung" verständigt haben, nämlich NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter den früheren Eigentümern oder deren Erben zurückzugeben. Was diese Entscheidung so angreifbar macht, ist eben diese Grundlage. Bei dieser handelt es sich nämlich "nur" um eine "politische Willenserklärung im Sinne einer moralischen Selbstverpflichtung". Die Rückgabe wäre sicherlich auf größere Akzeptanz gestoßen, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung gefordert worden wäre, etwa durch rhundert das Bestehen des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB ausschließt oder seine erfolgreiche Geltendmachung hindert.
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"Ihre Arbeit gehört [...] zu den wissenschaftlich herausragenden Monographien im Kunstrecht." Matthias Weller in: Kunstrechtsspiegel 1/2009
"[...] Sabine Rudolph will die rechtliche Lage bei der Restitution von Kunstwerken aus jüdischen Sammlungen klären und schafft das glänzend - selbst für Laien, wie es die meisten Kunstfreunde und Museumsmitarbeiter sind." Die Literarische Welt, 15. September 2007
"[...] Sabine Rudolph will die rechtliche Lage bei der Restitution von Kunstwerken aus jüdischen Sammlungen klären und schafft das glänzend - selbst für Laien, wie es die meisten Kunstfreunde und Museumsmitarbeiter sind." Die Literarische Welt, 15. September 2007