Praxisleitfaden zur »Handreichung zur Umsetzung der 'Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgu
Praxisleitfaden zur »Handreichung zur Umsetzung der 'Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgu
Wie ist die "Handreichung" entstanden und weshalb wird sie angewendet? Was kann es für Fallkonstellationen geben, wie ist mit ihnen umzugehen und welche "gerechten und fairen Lösungen" sind möglich? Die Antworten auf diese und weitere Fragen werden in dieser Publikation nachvollziehbar und anschaulich illustriert. Sie beinhaltet einen rechtlichen und einen praxisorientierten Teil. Zum besseren Verständnis der Hintergründe der "Handreichung" wird zunächst erklärt, aus welchen Bestimmungen sie sich entwickelt hat und weshalb für Restitutionsbegehren keine anderen Regelungen in Frage kommen. Es…mehr
Wie ist die "Handreichung" entstanden und weshalb wird sie angewendet? Was kann es für Fallkonstellationen geben, wie ist mit ihnen umzugehen und welche "gerechten und fairen Lösungen" sind möglich? Die Antworten auf diese und weitere Fragen werden in dieser Publikation nachvollziehbar und anschaulich illustriert. Sie beinhaltet einen rechtlichen und einen praxisorientierten Teil. Zum besseren Verständnis der Hintergründe der "Handreichung" wird zunächst erklärt, aus welchen Bestimmungen sie sich entwickelt hat und weshalb für Restitutionsbegehren keine anderen Regelungen in Frage kommen. Es werden zudem die für Restitutionsbegehren wichtigsten juristischen Begriffe und Grundsätze erklärt. Die "Orientierungshilfe" der "Handreichung" dient als Leitfaden für die 43 Musterfälle, die insbesondere die in deren Anlage V b benannten Problematiken visualisieren, erweitern und erklären. Verschiedene "gerechte und faire Lösungen" werden in Form von Mustervereinbarungen anschaulich gemacht.
Teil I. Die Handreichung zur Umsetzung der »Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz«
Was ist die Handreichung? - Rückblick: Woraus ist die Handreichung entstanden? - Gibt es neben der Gemeinsamen Erklärung/Handreichung bindende gesetzliche Grundlagen für Restitutionsansprüche, die noch heute die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen bieten?
Teil II. Juristische Grundsätze und -begriffe im Zusammenhang mit Restitutionsbegehren
Erbrechtliche Grundsätze - Der Grundsatz der Beweislastverteilung: Wer muss was vortragen? Wer muss was beweisen? Wie kann es bewiesen werden? - Der Grundsatz des Beweiswerts von Urkunden: Was beweisen sie wirklich? - Einschlägige juristische Grundbegriffe bei Restitutionsbegehren
Teil III. Wie ist vorzugehen?
Ist der Antragssteller Berechtigter? - Wurde der Antragssteller oder sein Rechtsvorgänger zwischen 1933 und 1945 verfolgt? - Ist zwischen 1933 und 1945 ein Vermögensverlust erfolgt? - Wurde bei einem Verkauf ein angemessener Kaufpreis gezahlt? - Wurde der Verkaufspreis zur Verfügung gestellt bzw. konnte der Verkäufer über diesen frei verfügen? - Falls der Verkauf nach dem 15. September 1935 erfolgte, wäre er auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus erfolgt? - Wurden bei einem Verkauf nach dem 15. September 1935 die Interessen des Verfolgten erfolgreich gewahrt? - Kann eine Restitution aus anderen Gründen versagt werden? - Sind bereits Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen von Seiten des Bundes erfolgt?
Teil IV. Die gerechte und faire Lösung
Tausch gegen ein anderes Kunstwerk: Der Berechtigte ist an einem anderen Stück aus der Sammlung der Einrichtung interessiert - Tausch und Leihe auf Lebenszeit: Die Berechtigten möchten ein Erinnerungsstück für die Dauer ihres restlichen Lebens zurück haben - Einmalzahlung an eine gemeinnützige Organisation: Der Berechtigte möchte den ihm zugesprochenen Betrag einem guten Zweck zur Verfügung stellen - Vereinbarung von monatlichen Zahlungen: Der Berechtigte möchte eine lebenslange monatliche »Rente« ausgezahlt bekommen
Einleitung Teil I. Die Handreichung zur Umsetzung der »Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz« Was ist die Handreichung? – Rückblick: Woraus ist die Handreichung entstanden? – Gibt es neben der Gemeinsamen Erklärung/Handreichung bindende gesetzliche Grundlagen für Restitutionsansprüche, die noch heute die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen bieten? Teil II. Juristische Grundsätze und –begriffe im Zusammenhang mit Restitutionsbegehren Erbrechtliche Grundsätze – Der Grundsatz der Beweislastverteilung: Wer muss was vortragen? Wer muss was beweisen? Wie kann es bewiesen werden? – Der Grundsatz des Beweiswerts von Urkunden: Was beweisen sie wirklich? – Einschlägige juristische Grundbegriffe bei Restitutionsbegehren Teil III. Wie ist vorzugehen? Ist der Antragssteller Berechtigter? – Wurde der Antragssteller oder sein Rechtsvorgänger zwischen 1933 und 1945 verfolgt? – Ist zwischen 1933 und 1945 ein Vermögensverlust erfolgt? – Wurde bei einem Verkauf ein angemessener Kaufpreis gezahlt? – Wurde der Verkaufspreis zur Verfügung gestellt bzw. konnte der Verkäufer über diesen frei verfügen? – Falls der Verkauf nach dem 15. September 1935 erfolgte, wäre er auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus erfolgt? – Wurden bei einem Verkauf nach dem 15. September 1935 die Interessen des Verfolgten erfolgreich gewahrt? – Kann eine Restitution aus anderen Gründen versagt werden? – Sind bereits Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen von Seiten des Bundes erfolgt? Teil IV. Die gerechte und faire Lösung Tausch gegen ein anderes Kunstwerk: Der Berechtigte ist an einem anderen Stück aus der Sammlung der Einrichtung interessiert – Tausch und Leihe auf Lebenszeit: Die Berechtigten möchten ein Erinnerungsstück für die Dauer ihres restlichen Lebens zurück haben – Einmalzahlung an eine gemeinnützige Organisation: Der Berechtigte möchte den ihm zugesprochenen Betrag einem guten Zweck zur Verfügung stellen – Vereinbarung von monatlichen Zahlungen: Der Berechtigte möchte eine lebenslange monatliche »Rente« ausgezahlt bekommen Quellen- und Literaturverzeichnis Rechtsgrundlagen – alphabetisch sortiert – Rechtsprechung – chronologisch sortiert – Artikel, Aufsätze, Mitteilungen – Sonstige Quellen Index
Teil I. Die Handreichung zur Umsetzung der »Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz«
Was ist die Handreichung? - Rückblick: Woraus ist die Handreichung entstanden? - Gibt es neben der Gemeinsamen Erklärung/Handreichung bindende gesetzliche Grundlagen für Restitutionsansprüche, die noch heute die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen bieten?
Teil II. Juristische Grundsätze und -begriffe im Zusammenhang mit Restitutionsbegehren
Erbrechtliche Grundsätze - Der Grundsatz der Beweislastverteilung: Wer muss was vortragen? Wer muss was beweisen? Wie kann es bewiesen werden? - Der Grundsatz des Beweiswerts von Urkunden: Was beweisen sie wirklich? - Einschlägige juristische Grundbegriffe bei Restitutionsbegehren
Teil III. Wie ist vorzugehen?
Ist der Antragssteller Berechtigter? - Wurde der Antragssteller oder sein Rechtsvorgänger zwischen 1933 und 1945 verfolgt? - Ist zwischen 1933 und 1945 ein Vermögensverlust erfolgt? - Wurde bei einem Verkauf ein angemessener Kaufpreis gezahlt? - Wurde der Verkaufspreis zur Verfügung gestellt bzw. konnte der Verkäufer über diesen frei verfügen? - Falls der Verkauf nach dem 15. September 1935 erfolgte, wäre er auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus erfolgt? - Wurden bei einem Verkauf nach dem 15. September 1935 die Interessen des Verfolgten erfolgreich gewahrt? - Kann eine Restitution aus anderen Gründen versagt werden? - Sind bereits Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen von Seiten des Bundes erfolgt?
Teil IV. Die gerechte und faire Lösung
Tausch gegen ein anderes Kunstwerk: Der Berechtigte ist an einem anderen Stück aus der Sammlung der Einrichtung interessiert - Tausch und Leihe auf Lebenszeit: Die Berechtigten möchten ein Erinnerungsstück für die Dauer ihres restlichen Lebens zurück haben - Einmalzahlung an eine gemeinnützige Organisation: Der Berechtigte möchte den ihm zugesprochenen Betrag einem guten Zweck zur Verfügung stellen - Vereinbarung von monatlichen Zahlungen: Der Berechtigte möchte eine lebenslange monatliche »Rente« ausgezahlt bekommen
Einleitung Teil I. Die Handreichung zur Umsetzung der »Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz« Was ist die Handreichung? – Rückblick: Woraus ist die Handreichung entstanden? – Gibt es neben der Gemeinsamen Erklärung/Handreichung bindende gesetzliche Grundlagen für Restitutionsansprüche, die noch heute die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen bieten? Teil II. Juristische Grundsätze und –begriffe im Zusammenhang mit Restitutionsbegehren Erbrechtliche Grundsätze – Der Grundsatz der Beweislastverteilung: Wer muss was vortragen? Wer muss was beweisen? Wie kann es bewiesen werden? – Der Grundsatz des Beweiswerts von Urkunden: Was beweisen sie wirklich? – Einschlägige juristische Grundbegriffe bei Restitutionsbegehren Teil III. Wie ist vorzugehen? Ist der Antragssteller Berechtigter? – Wurde der Antragssteller oder sein Rechtsvorgänger zwischen 1933 und 1945 verfolgt? – Ist zwischen 1933 und 1945 ein Vermögensverlust erfolgt? – Wurde bei einem Verkauf ein angemessener Kaufpreis gezahlt? – Wurde der Verkaufspreis zur Verfügung gestellt bzw. konnte der Verkäufer über diesen frei verfügen? – Falls der Verkauf nach dem 15. September 1935 erfolgte, wäre er auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus erfolgt? – Wurden bei einem Verkauf nach dem 15. September 1935 die Interessen des Verfolgten erfolgreich gewahrt? – Kann eine Restitution aus anderen Gründen versagt werden? – Sind bereits Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen von Seiten des Bundes erfolgt? Teil IV. Die gerechte und faire Lösung Tausch gegen ein anderes Kunstwerk: Der Berechtigte ist an einem anderen Stück aus der Sammlung der Einrichtung interessiert – Tausch und Leihe auf Lebenszeit: Die Berechtigten möchten ein Erinnerungsstück für die Dauer ihres restlichen Lebens zurück haben – Einmalzahlung an eine gemeinnützige Organisation: Der Berechtigte möchte den ihm zugesprochenen Betrag einem guten Zweck zur Verfügung stellen – Vereinbarung von monatlichen Zahlungen: Der Berechtigte möchte eine lebenslange monatliche »Rente« ausgezahlt bekommen Quellen- und Literaturverzeichnis Rechtsgrundlagen – alphabetisch sortiert – Rechtsprechung – chronologisch sortiert – Artikel, Aufsätze, Mitteilungen – Sonstige Quellen Index
Rezensionen
»Das Verdienst des Buches liegt in den Fragen, die es stellt. Es ist eine Fundgrube selten zitierter Spezialurteile aus der Nachkriegszeit und für verschiedene politische Dokumente zum Thema Kunstrestitution.« Dr. Henning Kahmann, Restitution und Prüfprogramm: Worauf es ankommt, in: Kunstchronik, Jg. 70, Heft 12/2017, S. 624-628.
»Insgesamt wird der (in erster Linie für nichtjuristische Fallbearbeiter in Museen und anderen Kultureinrichtungen gedachte) Band zu einer anschaulichen Einführung auch für den nicht gerade auf Restitutionsfragen spezialisierten Juristen.« Prof. Dr. Hermann Weber, in: Neue Juristische Wochenschrift-aktuell, Heft 11/2018
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