Mit Stichtag zum 24. März 2005 sind alle Hersteller von Elektro- oder Elektronikgeräten sowohl finanziell als auch operational für die Sammlung und Verarbeitung von Elektroschrott verantwortlich. Durch die neue Gesetzgebung soll dem Verursacherprinzip Rechnung getragen werden, nachdem die Produzenten von Gütern auch für die Entsorgung von diesen verantwortlich zeichnen. Ziel ist die Verringerung von Elektroabfall im Hausmüll mithilfe der fachgerechten Entsorgung durch Wiederverwendung, Recycling und Verwertung der verwendeten Einzelteile und Rohstoffe.
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