Die Rezeption des römischen Rechts in Rußland ist bislang kaum erforscht. Zwar ist die russische Privatrechtsgeschichte in neuerer Zeit Gegenstand bedeutender Abhandlungen geworden, doch stammen diese ganz überwiegend von Historikern.Nun bildet die Rezeption des römischen Rechts einen Prozeß der Verwissenschaftlichung einer Fachdisziplin. Es handelt sich um einen innerhalb der Rechtswissenschaft stattfindenden Vorgang, der letztlich nur aus juristischer Sicht durchdrungen werden kann.Der Text ist als Einführung in die Thematik konzipiert. Am Beispiel dreier Vertreter der russischen Zivilrechtswissenschaft, herausragender Repräsentanten jeweils einer der drei letzten Juristengenerationen des Zarenreichs, behandelt die Arbeit die Aufnahme von Methoden und dogmatischen Elementen des römischen Rechts in das russische Privatrecht. Die besondere Bedeutung der Thematik gründet sich darauf, daß die Rezeption des römischen Rechts in Rußland unmittelbar diejenigen historischen und dogmatischen Grundlagen betrifft, die das west- und mitteleuropäische Privatrecht mit dem - älteren wie neuesten - russischen Recht verbinden.
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