Das Landesrichter- und Staatsanwältegesetz NRW führt wichtige Regeln des Berufsrechts, insbesondere der Mitbestimmung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen. Der Kommentar bietet erstmals eine umfangreicheund praxisbezogene Hilfestellung zu allen dazu auftretenden Fragen.Autorinnen und Autoren:Dr. Nadine Absenger, Rechtsanwältin, Leiterin der Abteilung Recht beim Bundesvorstand des DGB in BerlinHarry Addicks, Mitglied der Neuen Richtervereinigung (NRV) und langjähriges Mitglied des Bezirksrichterrates und des Präsidialrats für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW Hendrik Erkelenz, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und Sprecher der in ver.di NRW organisierten RichterInnen und StaatsanwältInnenIngrid Heinlein, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht a.D., Rechtsanwältin, Sprecherin der Fachgruppe »Internationales« der Neuen RichtervereinigungFelix Helmbrecht, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, erster Sprecher des Landesverbands NRW der Neuen RichtervereinigungRoland Neubert, Rechtsanwalt, bn.Rechtsanwälte, BochumDr. Andreas Priebe, Referent Personal & Justiziariat in der Hans-Böckler-Stiftung, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf Gabriel Wais, Staatsanwalt in Essen