Das Verhältnis zwischen Demokratie und Gerichtsbarkeit, dessen Bedeutung für das Bestellungsverfahren und einschlägige Reformvorschläge
Das vorliegende Werk nimmt das Bestellungsverfahren für Richterinnen und Richter in Österreich umfassend in den Blick. Die Rechtsordnung gilt maßgeblich mit jenem Inhalt, den Richterinnen und Richter in ihrer Rechtsprechung prägen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass auch die - teilweise große Spielräume eröffnende - Anwendung demokratisch erzeugter Gesetze ihrerseits demokratisch legitimiert sein muss, wird der Rückbindung der Gerichtsbarkeit an den Souverän am Beispiel der Bestellung von Richterinnen und Richtern nachgespürt. Erst wenn sich dieses Verhältnis als hinreichend eng erweist, ist die den Gerichten übertragene Ausübung von Gestaltungsmacht erträglich. Genau aus diesem Grund erweist sich gerade die Bestellung von Richterinnen und Richtern als sensibel, weil sich der Einfluss der politischen Organe im Wesentlichen hierauf beschränkt - die anschließend unabhängigen Richterinnen und Richter sind politischer Ingerenz rechtmäßig nicht mehr zugänglich.
Das vorliegende Werk nimmt das Bestellungsverfahren für Richterinnen und Richter in Österreich umfassend in den Blick. Die Rechtsordnung gilt maßgeblich mit jenem Inhalt, den Richterinnen und Richter in ihrer Rechtsprechung prägen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass auch die - teilweise große Spielräume eröffnende - Anwendung demokratisch erzeugter Gesetze ihrerseits demokratisch legitimiert sein muss, wird der Rückbindung der Gerichtsbarkeit an den Souverän am Beispiel der Bestellung von Richterinnen und Richtern nachgespürt. Erst wenn sich dieses Verhältnis als hinreichend eng erweist, ist die den Gerichten übertragene Ausübung von Gestaltungsmacht erträglich. Genau aus diesem Grund erweist sich gerade die Bestellung von Richterinnen und Richtern als sensibel, weil sich der Einfluss der politischen Organe im Wesentlichen hierauf beschränkt - die anschließend unabhängigen Richterinnen und Richter sind politischer Ingerenz rechtmäßig nicht mehr zugänglich.