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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 17 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht), Veranstaltung: Verfassungsrechtliches Seminar, 98 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Ausruf "Wehe dem armen Opfer, wenn derselbe Mund, der das Gesetz gab, auch das Urteil spricht"1, brachte schon Friedrich Schiller in seinem Drama "Maria Stuart" die Forderung nach unabhängigen Gerichten deutlich zum Ausdruck. Ihm liegt die Idee…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 17 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht), Veranstaltung: Verfassungsrechtliches Seminar, 98 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Ausruf "Wehe dem armen Opfer, wenn derselbe Mund, der das Gesetz gab, auch das Urteil spricht"1, brachte schon Friedrich Schiller in seinem Drama "Maria Stuart" die Forderung nach unabhängigen Gerichten deutlich zum Ausdruck. Ihm liegt die Idee der richterliche Unabhängigkeit als Ausfluss der Gewaltenteilung2 zu Grunde. Daneben ist sie aber auch Ursprung eines gerechten Rechtsstaates3, indem Rechtsfälle nicht von einem Beamten oder Minister, sondern von einem unbeteiligten Dritten4, dem Richter, entschieden werden. In Zeiten der sparsamen öffentlichen Haushaltspolitik scheint dieser Ausspruch allmählich zu verklingen. So denken Finanz- und Justizpolitiker aller Parteien immer intensiver über Reformen des als teuer und behäbig empfunden Justizapparates nach5. Nach jahrzehntelanger Spar- und Kürzungspolitik im personellen und materiellen Bereich6 stehen gegenwärtig ebenso vielversprechend wie beängstigend klingende Projekte zur Debatte. Da ist die Rede von der "Zusammenlegung einzelner Gerichtszweige"7 oder von "Ökonomisierung der Justiz"8, sogar über "Kostenkontrolle" und "Benchmarking" innerhalb der Gerichtsbarkeiten9 wird offen nachgedacht 10. [...] 1 Schiller, F.: "Maria Stuart", Reclam-Ausgabe 2001, 1. Aufzug, 7. Auftritt (Zeile 858 ff.). 2 Kissel, O.: "Gerichtsverfassungsgesetz", 1 Rdnr. 1. 3 Jarass, H-D., in: Jarass/Pieroth, Art. 20, Rdnr. 15 f. 4 BVerfGE 3, 377 (381); 4, 331 (346); 14, 56 (69); vgl. auch Pieroth, B., in: Jarass/Pieroth, Art. 92, Rdnr. 5. 5 Beschluss der Herbstkonferenz der Justizminister am 25.11.2004 in Berlin, veröffentlicht unter: http://www2. bremen.de/justizsenator/Kap8/hbeschl/BV-Endfassung%20Einleitung_Presse.pdf 6 Lorse, J.: "Personalentwicklung von Richtern - quo vadis?", in: DRiZ 2004, 122 ff. 7 Flint, T.: "Für eine Zusammenlegung von Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten", in: DRiZ 2004, 217 ff. 8 Vgl. hierzu: Schulze-Fielitz, H./ Schütz, C.: "Einleitung", in: Dies. (Hrsg.): Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit",, S. 9 ff. 9 Vgl. den "Erfahrungsbericht" von Brand, J.: "Benchmarking in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit", in: Schulze-Fielitz/ Schütz (Fn. 8), S. 99 ff. 10
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