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Erscheint vorauss. 27. März 2025
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Die Horizontalwirkung von Richtlinien und EU-Grundrechten: Systematisierung und Leitlinien für die Rechtsanwendung Der Europäische Gerichtshof bejaht die unmittelbare Anwendung von Unionsgrundrechten im Verhältnis zwischen Privaten, verneint aber die Horizontalwirkung von Richtlinien. Vor dem Hintergrund der komplexen Rechtsprechung untersucht dieses Werk die differenzierten Wirkweisen von Richtlinien und Unionsgrundrechten zwischen Privaten, das kontroverse Wechselspiel zwischen Primär- und Sekundärrechtsquellen sowie die Rechte der beteiligten Privaten. Ziel des Werks ist es, die…mehr

Produktbeschreibung
Die Horizontalwirkung von Richtlinien und EU-Grundrechten: Systematisierung und Leitlinien für die Rechtsanwendung Der Europäische Gerichtshof bejaht die unmittelbare Anwendung von Unionsgrundrechten im Verhältnis zwischen Privaten, verneint aber die Horizontalwirkung von Richtlinien. Vor dem Hintergrund der komplexen Rechtsprechung untersucht dieses Werk die differenzierten Wirkweisen von Richtlinien und Unionsgrundrechten zwischen Privaten, das kontroverse Wechselspiel zwischen Primär- und Sekundärrechtsquellen sowie die Rechte der beteiligten Privaten. Ziel des Werks ist es, die Rechtsprechung im Lichte der Besonderheiten des supranationalen Mehrebenensystems der EU zu systematisieren und daraus Leitlinien für die Rechtsanwendung abzuleiten. Dabei beleuchtet die Arbeit das Potenzial, die Grenzen und die möglichen praktischen Folgen der Rechtsprechung, insbesondere in den Bereichen Antidiskriminierung, Arbeitszeitbegrenzung, Mutterschutz und Whistleblowing. Die Arbeit wurde mit dem Jean Monnet Wissenschaftspreis für Europarecht 2024 sowie dem Ars Iuris Dissertationspreis 2024 ausgezeichnet.
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Autorenporträt
Moriz Kopetzki Hat in Wien und Lyon Rechtswissenschaften studiert und war von 2018 bis 2022 als Universitätsassistent im Team Europarecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien tätig. Seit Ende 2022 arbeitet er im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst. In seiner Funktion betreut er insbesondere Fälle der Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof. Er lehrt und publiziert insbesondere zu unionsrechtlichen Fragen.