Gemäß § 37 BpO ermitteln die Oberfinanzdirektionen nach Ergebnissen von Betriebsprüfungen branchenbezogene Richtsätze. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen. Ihre Kenntnis ist auch für die steuerberatenden Berufe und die Unternehmen von großem Interesse. Die Richtsätze dienen als Vergleichsgrundlage und Hilfsmittel für die betriebswirtschaftliche Kontrolle.
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