Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,7, Fachhochschule Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen mit geistiger Behinderung wurde das Bedürfnis nach und insbesondere das Recht auf Sexualität lange abgesprochen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten geht hier eine Veränderung vor sich. Sexualität wird seither mehr und mehr auch für diese Menschen als einem selbstbestimmten Leben zugehörig gesehen und zu größeren Teilen auch unterstützt. Dies hat zur logischen Folge, dass die Möglichkeit von Schwangerschaften bei Frauen mit geistiger Behinderung vermehrt gegeben ist. Die Frage, die sich gleich danach stellt, ist die der Elternschaft. Hier sind nun zwei Perspektiven von Bedeutung, die nicht nur auf die Situation geistig behinderter Menschen zutreffend sind. Die eine Perspektive bezieht sich auf das Recht von Menschen mit geistiger Behinderung auf freie Entfaltung ohne Benachteiligung, welches aus dem Grundgesetz zu definieren ist und die Elternschaft einschließt. Die andere Perspektive richtet sich auf das Recht der Kinder, denen ebenfalls freie Entfaltung, die dazugehörigen positiven Entwicklungsmöglichkeiten, Geborgenheit usw. zugestanden wird. Diese beiden Perspektiven können nun einander widersprechen oder gar ausschließen. Sind nun Menschen mit geistiger Behinderung in der Lage, ihre Kinder zu erziehen? Wenn ja in welchem Maße? In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass diese Personengruppe unter bestimmten Voraussetzungen und mit adäquater Unterstützung in der Lage sei, ihre Kinder zu erziehen.Der hier oft als weniger von Belang angesehene elterliche IQ ist dabei m.E. im Kontext der gesamten familiären Situation, die nicht selten als Multiproblemmilieu bezeichnet werden muss, dennoch zu berücksichtigen. Wie viele bzw. welche Kompetenzen bezüglich Elternschaft gefordert sind und wie viele davon erworben werden können, ist eine entscheidende Frage. Wie viel daraus folgende Unterstützung von staatlicher Seite überhaupt bezahlt werden kann ist durchaus von Fall zu Fall eine spannende Frage. Praktizierte Unterstützung, welche fehlende elterliche Kompetenzen kompensieren soll, steht in Gefahr, Elternschaft besagten Personenkreises infrage zu stellen. Tätige Helfer bzw. Angehörige können demnach zuweilen, z.B. aufgrund ihrer eigenen Persönlichkeit oder wegen objektiver Gegebenheiten, die Autonomie der Eltern einschränken, damit deren Selbstwertgefühl reduzieren und mit ihnen als Bezugsperson konkurrieren. Es stellt sich also durchaus schwierig dar, die richtige Maßnahme für die jeweilige Familie zu ergreifen.
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