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Risiko Aufklärung - Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte (Hrsg.)
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Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklärung spaltet die im Medizinrecht tätigen Anwälte ebenso wie die Ärzteschaft in Lager. Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenügende Bereitschaft der Ärzte, Patienten über die mit medizinischer Behandlung verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklären. Beklagt wird andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der Medizin noch Risiken für aufklärungspflichtig halte, die weit unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener Risiken liege. Die Beiträge liefern neben einer Analyse der bisherigen Rechtsentwicklung…mehr

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Produktbeschreibung
Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklärung spaltet die im Medizinrecht tätigen Anwälte ebenso wie die Ärzteschaft in Lager. Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenügende Bereitschaft der Ärzte, Patienten über die mit medizinischer Behandlung verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklären. Beklagt wird andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der Medizin noch Risiken für aufklärungspflichtig halte, die weit unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener Risiken liege. Die Beiträge liefern neben einer Analyse der bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen für die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung. TOC:T. Ratajczak: Der Schweinezyklus in der Aufklärungsrechtsprechung (Entwicklung der Rechtsprechung).- R. Jungbecker: Formulargestützte Aufklärung.- R.T. Müller: Computergestützte Aufklärung.- W. Gaus: Wahrscheinlichkeit und relevante Risiken.- H. Schünemann: Die Bedeutung des plausiblen Entscheidungskonfliktes des Patienten für den haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang zwischen Aufklärungsmangel und Gesundheitsschaden.- K.-O. Bergmann: Aufklärung in der arbeitsteiligen Medizin.- H.F. Kienzle: Aufklärung - Unerfüllbare Ansprüche im Praxis- und Klinikalltag?.- Ch.-M. Stegers: Die zivilrechtliche Haftung des Arztes bei Aufklärungsmängeln auf dem Weg zu einem verschuldenunabhängigen Schadensersatz?