Kommunale Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind zur Einrichtung und Prüfung eines Risikofrüherkennungssystems (RFS) gemäß
53 HGrG verpflichtet. Durch Liberalisierungs- und Deregulierungsbemühungen der europäischen Union hat sich die Risiko- und Chancenlandschaft in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Zielsetzung der Arbeit ist es, den Stand zur Umsetzung von RFS aufzuzeigen und eine Antwort auf die praktische Ausgestaltung eines zeitgemäßen Risiko- und Chancenmanagementsystems (RCMS) für Stadtwerke zu geben. Um die Ausgestaltung des RCMS in der Praxis ist es bei diesen eher schlecht als recht bestellt. Vor dem Hintergrund eines sich weiter forcierenden Wettbewerbs, der Preisveränderungen für Energien, einer steigenden Regulierungsintensität sowie der Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland scheinen Risiken und Chancen ohne ein adäquates System zur einheitlichen Risiko- und Chancenbehandlung zukünftig kaum greifbar und zu bewältigen zu sein.
53 HGrG verpflichtet. Durch Liberalisierungs- und Deregulierungsbemühungen der europäischen Union hat sich die Risiko- und Chancenlandschaft in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Zielsetzung der Arbeit ist es, den Stand zur Umsetzung von RFS aufzuzeigen und eine Antwort auf die praktische Ausgestaltung eines zeitgemäßen Risiko- und Chancenmanagementsystems (RCMS) für Stadtwerke zu geben. Um die Ausgestaltung des RCMS in der Praxis ist es bei diesen eher schlecht als recht bestellt. Vor dem Hintergrund eines sich weiter forcierenden Wettbewerbs, der Preisveränderungen für Energien, einer steigenden Regulierungsintensität sowie der Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland scheinen Risiken und Chancen ohne ein adäquates System zur einheitlichen Risiko- und Chancenbehandlung zukünftig kaum greifbar und zu bewältigen zu sein.