Der Autor beschäftigt sich mit der Problematik der strafrechtlichen Beurteilung von Unternehmensentscheidungen im Rahmen des
266 StGB. Er untersucht, ob unternehmerische Entscheidungen justiziabel sind und welche Einschränkungen gemacht werden müssen. Dazu stellt der Autor die Erkenntnisse der Entscheidungslehre und "Behavioral Economics" dar und analysiert sie umfassend. Er arbeitet heraus, inwieweit diese Erkenntnisse in das Strafrecht übertragen werden können, und zeigt deren Bedeutung für den Prozess der gerichtlichen Überprüfung einer unternehmerischen Entscheidung auf. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, ob intuitive Entscheidungen tatsächlich schlechter als rationale Entscheidungen und daher zwangsläufig pflichtwidrig sind. Hierzu führte der Autor eine Umfrage unter Entscheidungsträgern durch.
266 StGB. Er untersucht, ob unternehmerische Entscheidungen justiziabel sind und welche Einschränkungen gemacht werden müssen. Dazu stellt der Autor die Erkenntnisse der Entscheidungslehre und "Behavioral Economics" dar und analysiert sie umfassend. Er arbeitet heraus, inwieweit diese Erkenntnisse in das Strafrecht übertragen werden können, und zeigt deren Bedeutung für den Prozess der gerichtlichen Überprüfung einer unternehmerischen Entscheidung auf. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, ob intuitive Entscheidungen tatsächlich schlechter als rationale Entscheidungen und daher zwangsläufig pflichtwidrig sind. Hierzu führte der Autor eine Umfrage unter Entscheidungsträgern durch.