Unternehmerisches Handeln ist ohne Risiken nicht denkbar. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat durch die Änderung des
91 AktG die Verpflichtung des Vorstands, für ein angemessenes Risikomanagement und für angemessene interne Revision zu sorgen, konkretisiert. Das KonTraG hat zu einem lebhaften Echo in der Praxis geführt. Das Werk versucht durch einen interdisziplinären Ansatz juristische Forderungen mit betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zu verbinden. Es zieht erste Schlussfolgerungen und praktische Konsequenzen, nachdem erste praktische Erfahrungen mit dem KonTraG vorliegen. Das Werk wendet sich neben der Praxis an die Wissenschaft und will aufzeigen, dass die bislang vorherrschende getrennte Vorgehensweise nicht immer zu richtigen Ergebnissen führt. Denn zwischen der juristischen und der betriebswirtschaftlichen Perspektive ergeben sich zahlreiche spezifische Wechselwirkungen, die nur durch einen interdisziplinären Ansatz aufgezeigt w erden können.
91 AktG die Verpflichtung des Vorstands, für ein angemessenes Risikomanagement und für angemessene interne Revision zu sorgen, konkretisiert. Das KonTraG hat zu einem lebhaften Echo in der Praxis geführt. Das Werk versucht durch einen interdisziplinären Ansatz juristische Forderungen mit betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zu verbinden. Es zieht erste Schlussfolgerungen und praktische Konsequenzen, nachdem erste praktische Erfahrungen mit dem KonTraG vorliegen. Das Werk wendet sich neben der Praxis an die Wissenschaft und will aufzeigen, dass die bislang vorherrschende getrennte Vorgehensweise nicht immer zu richtigen Ergebnissen führt. Denn zwischen der juristischen und der betriebswirtschaftlichen Perspektive ergeben sich zahlreiche spezifische Wechselwirkungen, die nur durch einen interdisziplinären Ansatz aufgezeigt w erden können.