Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die zunehmende Inanspruchnahme weltweiter Kapitalmärkte, die fortschreitende Internationalisierung unternehmerischer Aktivitäten sowie die Globalisierung und Dynamisierung des Wettbewerbs entstehen eine Vielzahl von Chancen, aber auch Risiken der unternehmerischen Tätigkeit. Aufgrund dieser Komplexität wird die frühzeitige Erkennung von Risiken erschwert. Oft traten infolge eines unzureichenden oder fehlenden Risikomanagements spektakuläre Unternehmensinsolvenzen auf, wie z.B. bei Enron und der Philip Holzmann AG. Um zu gewährleisten, dass die Unternehmensführung sich systematisch und bewusst mit ihren Risiken auseinandersetzt, hat der Gesetzgeber im Jahr 1998 das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz" (KonTraG) verabschiedet. Mit dem KonTraG wurden verschiedene Vorschriften des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches geändert. Nach 91 Abs. 2 AktG wird dem Vorstand die Aufgabe übertragen, "geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden". Nach 289 Abs. 1 HGB sollen die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklungen im Lagebericht dargestellt werden. Der 289 Abs. 5 HGB fügt ergänzend hinzu: "Kapitalgesellschaften im Sinn des 264d haben im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben". In der Gesetzesbegründung stellt der Gesetzgeber ergänzend fest, dass der Vorstand "für ein angemessenes Risikomanagementsystem und für eine angemessene Interne Revision zu sorgen" hat. Diese Arbeit gibt Auskunft darüber, wie das Risikomanagement und das Controlling zusammen wirken, um diese Anforderungen zu erfüllen.
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