Die Zahl an Steuerfällen und deren Komplexität steigt immer weiter, die Zahl an Finanzbeamten kann nicht Schritt halten. Seit 2017 ist der Einsatz von Risikomanagementsystemen, mit denen die Steuerverwaltung teil- oder vollautomatisiert Steuerfälle bearbeitet, gesetzlich geregelt. Philipp Heller untersucht und bewertet diese Systeme auf ihre Rechtsnatur, die Vereinbarkeit ihres Einsatzes und ihrer Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz, das Wirken im föderalen Gefüge, die Rechte der Steuerpflichtigen und eine unabhängige Kontrolle hin. Im Ergebnis kann die Finanzverwaltung solche Systeme - insbesondere künstliche Intelligenz - einsetzen, die Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung sollten jedoch konkrete und kontrollierbare Leitlinien vorgeben.°°Philipp Heller leistet einen Beitrag zum Diskurs über das Verhältnis von menschengemachtem Recht und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz beim Vollzug der Steuergesetze.