Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde der Einsatz von Risikomanagementsystemen im Steuervollzug in der Abgabenordnung festgeschrieben (§ 88 AO). Durch den flächendeckenden Einsatz von Risikomanagementsystemen im Steuervollzug besteht die Gefahr struktureller Vollzugsdefizite. Ziel der Publikation ist es daher, zu untersuchen, inwieweit die eingesetzten Risikomanagementsysteme im Hinblick auf strukturell prüfungsfreie Räume kontrolliert werden können. Ausgehend von einer verfassungsrechtlichen Analyse des Einsatzes von Risikomanagementsystemen im Steuervollzug unternimmt die Publikation den Versuch, auf rechtspolitischer Ebene eigene Reformüberlegungen zur Verbesserung der derzeitigen Rechtslage und Praxis anzustellen und auszuarbeiten.