Bei der Ausgestaltung von Risikotragfähigkeitsansätzen geben das KWG und die MaRisk die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen vor. Zusätzlich existiert mit dem von BaFin und Bundesbank gemeinsam veröffentlichten Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte ein Positionspapier, in welchem die Bankenaufsicht ihre Beurteilungskriterien hinsichtlich der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen darlegt.
Methodisch lassen sich Risikotragfähigkeitsansätze in Abhängigkeit von der verfolgten Absicherungszielsetzung und der verwendeten Methode zur Ableitung des Risikodeckungspotenzials in jeweils zwei miteinander kombinierbare Grundtypen unterteilen, sodass insgesamt vier verschiedene Ansätze voneinander abgegrenzt werden können. Sofern das primäre Ziel in der Absicherung von Ansprüchen der Eigenkapitalgeber liegt, handelt es sich um einen Fortführungsansatz. Wenn die Zielsetzung hingegen auf die Absicherung von Gläubigeransprüchen ausgerichtet ist, handelt es sich regelmäßig um einen Liquidationsansatz.
Was die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials betrifft, kann zwischen bilanzorientierten und wertorientierten Ansätzen differenziert werden. Während bei bilanzorientierten Ansätzen die Ableitung des Risikodeckungspotenzials in nicht unerheblichen Ausmaß von den Rechnungslegungsvorschriften beeinflusst wird, erfolgt die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials bei wertorientierten Ansätzen losgelöst von Rechnungslegungsvorschriften und ohne Beachtung der Regelungen zum regulatorischen Mindesteigenkapital.
Auf der Risikoseite sehen die MaRisk mindestens die Einbeziehung der vom Institut als wesentlich eingestuften Risiken vor. Für die Quantifizierung verwenden die meisten Institute einen VaR-Ansatz. Sowohl der berechnete Risikobetrag einer einzelnen Risikoart als auch der aggregierte Betrag für das Gesamtbankrisiko wird in nicht unerheblichem Ausmaß durch die Wahl der Risikoquantifizierungsparameter wie Konfidenzniveau, Haltedauer und Beobachtungszeitraum sowie den in die Rechnung einbezogenen Risikoverbundeffekten determiniert.
Auf der einen Seite ist zu beachten, dass aus methodischer Sicht sowohl den unterschiedlichen Ansätzen zur Ableitung des Risikodeckungspotenzials als auch den verschiedenen Absicherungszielsetzungen Grenzen gesetzt sind.
Insgesamt können durch eine Kombination von Fortführungsansatz mit bilanzorientierter Ableitung des Risikodeckungspotenzials und Liquidationsansatz mit wertorientierter Ableitung des Risikodeckungspotenzials die jeweiligen methodischen Schwächen kompensiert und die Gefahr von Fehlsteuerungsimpulsen minimiert werden. Dennoch existiert aufgrund der aufsichtsrechtlichen Änderungen mit Basel III, sich ändernder Rechnungslegungsvorschriften und der Tatsache, dass viele Modelle zur Quantifizierung von Risiken sich noch im Anfangsstadium der Entwicklung befinden, ein nicht zu vernachlässigender Weiterentwicklungsbedarf.
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Methodisch lassen sich Risikotragfähigkeitsansätze in Abhängigkeit von der verfolgten Absicherungszielsetzung und der verwendeten Methode zur Ableitung des Risikodeckungspotenzials in jeweils zwei miteinander kombinierbare Grundtypen unterteilen, sodass insgesamt vier verschiedene Ansätze voneinander abgegrenzt werden können. Sofern das primäre Ziel in der Absicherung von Ansprüchen der Eigenkapitalgeber liegt, handelt es sich um einen Fortführungsansatz. Wenn die Zielsetzung hingegen auf die Absicherung von Gläubigeransprüchen ausgerichtet ist, handelt es sich regelmäßig um einen Liquidationsansatz.
Was die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials betrifft, kann zwischen bilanzorientierten und wertorientierten Ansätzen differenziert werden. Während bei bilanzorientierten Ansätzen die Ableitung des Risikodeckungspotenzials in nicht unerheblichen Ausmaß von den Rechnungslegungsvorschriften beeinflusst wird, erfolgt die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials bei wertorientierten Ansätzen losgelöst von Rechnungslegungsvorschriften und ohne Beachtung der Regelungen zum regulatorischen Mindesteigenkapital.
Auf der Risikoseite sehen die MaRisk mindestens die Einbeziehung der vom Institut als wesentlich eingestuften Risiken vor. Für die Quantifizierung verwenden die meisten Institute einen VaR-Ansatz. Sowohl der berechnete Risikobetrag einer einzelnen Risikoart als auch der aggregierte Betrag für das Gesamtbankrisiko wird in nicht unerheblichem Ausmaß durch die Wahl der Risikoquantifizierungsparameter wie Konfidenzniveau, Haltedauer und Beobachtungszeitraum sowie den in die Rechnung einbezogenen Risikoverbundeffekten determiniert.
Auf der einen Seite ist zu beachten, dass aus methodischer Sicht sowohl den unterschiedlichen Ansätzen zur Ableitung des Risikodeckungspotenzials als auch den verschiedenen Absicherungszielsetzungen Grenzen gesetzt sind.
Insgesamt können durch eine Kombination von Fortführungsansatz mit bilanzorientierter Ableitung des Risikodeckungspotenzials und Liquidationsansatz mit wertorientierter Ableitung des Risikodeckungspotenzials die jeweiligen methodischen Schwächen kompensiert und die Gefahr von Fehlsteuerungsimpulsen minimiert werden. Dennoch existiert aufgrund der aufsichtsrechtlichen Änderungen mit Basel III, sich ändernder Rechnungslegungsvorschriften und der Tatsache, dass viele Modelle zur Quantifizierung von Risiken sich noch im Anfangsstadium der Entwicklung befinden, ein nicht zu vernachlässigender Weiterentwicklungsbedarf.
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