Dieses Buch zeigt am Beispiel des Hauses Rothenbaumchaussee 19 (Ro 19) in Hamburg, wie schwierig es ist, viele Jahrzehnte nach dem Ende der NS-Herrschaft klären zu wollen, ob es sich bei dem Verkauf eines Hauses im März 1935 erwiesenermaßen um ein "Verbrechen", gehandelt hat oder nicht. Der Autor meint, eine generelle Vermutung zugunsten von Juden und Menschen jüdischer Abstammung, deren Besitzverkäufe ab 1933 wären verfolgungsbedingt, sei in jedem Fall geboten. Allerdings seien die Argumente jener falsch oder nicht aussagekräftig, die behaupten, sie hätten "Beweise" für eine"Arisierung" wegen des Drucks der NS-Herrschaft vorgelegt.
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